Pressemitteilung Sachverständigenrat

Ende der Schonfrist: 100 Tage schwarz-gelbe Integrations- und Migrationspolitik

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) prüft  integrations- und migrationspolitische Leistungsbilanz der neuen Bundesregierung.  Bleiberechtsregelung und Anerkennungsgesetz als Lichter am Ende des Tunnels, Betreuungsgeld als integrationspolitischer Planungsfehler, migrationspolitische Hausaufgaben noch nicht angepackt.

Berlin, den 3. Februar 2010. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht ein teils moderates, teils kritisches Fazit aus der integrations- und migrationspolitischen Leistungsbilanz der neuen Bundesregierung. Als „Lichter am Ende des Tunnels“ einer lange ergebnisarmen Ankündigungspolitik begrüßte der Vorsitzende Prof. Dr. Klaus J. Bade insbesondere die Verlängerung der Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge und das geplante Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Abschlüsse, zwei auch vom Sachverständigenrat dringlich angemahnte Entscheidungen.

Die Bundesregierung will dabei u.a. Eingliederungshilfen für zugewanderte Ärzte anbieten, deren Abschlüsse lange Zeit nicht anerkannt worden sind. Im Gegenzug, so der SVR-Vorsitzende, müsse man sich aber auch um die Motive kümmern, die jährlich Tausende von hier ausgebildeten Ärzten veranlassen, Deutschland den Rücken zu kehren. „Das Wandern ist nicht des Arztes Lust. Wenn wir die Arbeitsbedingungen unserer Ärzte ändern, sparen wir Ausbildungskosten und brauchen weniger Ersatz von außen.“
Wenig Zustimmung findet die Absicht der Bundesregierung, die Wirkung der sog. Optionsregelung erst einmal auf Kosten der Betroffenen zu beobachten, statt die erkennbare Fehlkonstruktion zurückzurufen. Nach der umstrittenen Regelung müssen sich durch Geburt oder durch Antrag der Eltern innerhalb einer Übergangsfrist zu Deutschen gewordene ‚Optionskinder‘ bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres zwischen der erworbenen deutschen und ihrer von den Eltern ererbten ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Dies trifft in Deutschland vor allem Familien mit türkischem Migrationshintergrund, während es Eltern mit EU-Staatsangehörigkeit freisteht, für sich und ihre Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Scharfe Kritik des SVR erntet das von der Bundesregierung vorgesehene Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, sondern zu Hause betreuen wollen. Was als Kostenbeihilfe für Erziehungsaufwendungen im Bedarfsfalle plausibel erscheinen könne, entpuppe sich als „Lehrbuchbeispiel für nicht intendierte Folgen politischer Entscheidungen“, erklärte Bade. „Durch diese fatale Fehlentscheidung hat die Koalition ihre eigene Integrationspolitik gleich mehrfach torpediert“:
Kindern aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien werde durch das Betreuungsgeld der „frühe Einstieg in den Aufstieg durch Bildung“ verbaut, den hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen. Das gleiche gelte für den spielerischen Spracherwerb, der besonders bei Kindern mit Migrationshintergrund durch frühzeitigen Kontakt zu anderen Kindern in der Kita erleichtert werde. Überdies werde die integrationspolitisch viel wichtigere Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren durch den Mittelabfluss für das Betreuungsgeld erschwert. Bades Fazit: „Bildungsorientierte Familien vom gehobenen Mittelstand an aufwärts brauchen kein Betreuungsgeld. Bildungsferne Familien der neuen Unterschicht können es zwar gut brauchen, aber nicht zweckentsprechend einsetzen, weil sie ihren Kindern nicht vermitteln können, was ihnen selbst fehlt. Was sie brauchen, sind nachdrückliche Kita-Empfehlungen und nicht Belohnungen dafür, ihren Kindern diese Chance zu nehmen.“
Im Hinblick auf die dringlich angemahnte Migrationssteuerung sieht der SVR bislang noch nichts Konkretes. Das gilt vor allem für die im Koalitionsvertrag nur vage umschriebene kriterien- und zugleich arbeitsmarktorientierte Migrationssteuerung, für die der SVR ein Konzept erarbeitet hat. Hier könne erst die weitere Entwicklung zeigen, so Bade, ob die Koalitionsvereinbarung in dieser Hinsicht „verlässliche Bemühenszusage oder Ankündigungsrhetorik“ gewesen sei.

Die Pressemitteilung als Download:
PM_100 Tage schwarz-gelbe Integrationspolitik

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Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresbericht veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Klaus J. Bade (Vorsitzender), Prof. Dr. Ursula Neumann (Stellv. Vorsitzende) sowie Prof. Dr. Michael Bommes, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Prof. Dr. Werner Schiffauer, Prof. Dr. Thomas Straubhaar und Prof. Dr. Steven Vertovec.