Pressemitteilung - Sachverständigenrat

Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Jahresgutachtens 2013

SVR: Die EU-Freizügigkeit ist ein Erfolgsmodell

SVR legt Jahresgutachten 2013 zur EU-Binnenmigration vor. Fast zwei Drittel der Zuwanderer, die nach Deutschland ziehen, stammen aus einem EU-Mitgliedstaat. Sie sind durchschnittlich jünger und besser ausgebildet als die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland. SVR empfiehlt Nationalen Aktionsplan Migration, um eine Migrationspolitik aus einem Guss zu entwickeln.

Berlin, 12. April 2013. Deutschland ist zum Magnet für gut qualifizierte Zuwanderer aus der EU geworden. Über zwei Drittel aller Zuwanderer im ersten Halbjahr 2012 waren Unionsbürger. Von der neuen Mobilitätsdynamik in der EU profitiert Deutschland dreifach: Die Zuwanderer sind jung, gut qualifiziert und sie kommen zahlreich. Sie sind durchschnittlich zehn Jahre jünger als die Mehrheitsbevölkerung und sie haben häufiger einen Hochschulabschluss als die Mehrheitsbevölkerung. „Durch die qualifizierte Zuwanderung aus EU-Staaten erzielt Deutschland eine messbare Freizügigkeitsdividende. Das wird bislang viel zu wenig wahrgenommen“, sagte die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld heute in Berlin bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresgutachtens. Am Nachmittag findet eine öffentliche Übergabe des Jahresgutachtens an den Bundespräsidenten Joachim Gauck in Schloss Bellevue statt. Anschließend treffen die Sachverständigen mit dem Bundespräsidenten zu einem Gedankenaustausch zusammen.

Wie aus dem SVR-Jahresgutachten hervorgeht, liegt der Anteil der Hochqualifizierten an den seit 2004 zugewanderten Unionsbürgern im Alter von 25 bis 44 Jahren über dem der Mehrheitsbevölkerung im gleichen Alter: jeder Fünfte (20,7 %) der Zuwanderer aus den EU-Beitrittsstaaten von 2004 (u.a. Polen, Tschechien, Ungarn) hat einen Hochschulabschluss. Dies gilt mit 20,9 Prozent auch für die Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. Bei der gleichaltrigen Mehrheitsbevölkerung in Deutschland liegt der Akademikeranteil mit 18,1 Prozent darunter.

Qualifizierte Zuwanderung stärkt auch die sozialen Sicherungssysteme. Nur aufgrund der steigenden Zuwanderung von Unionsbürgern hat die Nettozuwanderung nach Deutschland zum ersten Mal seit 15 Jahren wieder ein Maß erreicht, das den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme abfedern kann. Deutschland hat sich damit zu einem Zuwanderungsland entwickelt. Der Trend, dass vor allem Mittel- und Hochqualifizierte Deutschland verlassen und Geringqualifizierte zuwandern, konnte gestoppt werden.

„Die Freizügigkeit in der Europäischen Union ist ein Erfolgsmodell. Es entwickelt sich ein echter europäischer Arbeitsmarkt“, sagte die SVR-Vorsitzende Langenfeld. „Die EU-Freizügigkeit bewährt sich gerade in Zeiten der Staatsschuldenkrise.“ Arbeitslose aus EU-Krisenländern können in Deutschland eine Arbeit finden und leisten einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen. In den Herkunftsländern verringern sich die sozialen Transferleistungen. Allerdings gibt es nach wie vor auch Wanderungsbarrieren, die dazu beitragen, dass die Binnenmigration in der EU insgesamt auf einem relativ niedrigen Niveau verharrt. Die Rahmenbedingungen für Mobilität in Europa müssten daher weiter verbessert werden.

„Europa ist aber weitaus mehr als ein Wirtschaftsraum, Europa ist auch identitätsstiftend. Wie das SVRMigrationsbarometer 2013 zeigt, herrscht in Deutschland eine pragmatische Identifikation mit Europa, die durch konkrete Alltagserfahrungen geprägt ist“, erläuterte die SVR-Vorsitzende. „Wer die Möglichkeit nutzt, sich innerhalb von Europa frei zu bewegen, identifiziert sich stärker mit Europa. Das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa wächst also mit dem tatsächlichen Erleben der EU über Mobilität und Freizügigkeit.“ Die Politik sollte daher trotz der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise den Mobilitätsraum Europa weiter stärken. „Europa muss – im wahrsten Sinne des Wortes – vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Nur so wird es gelingen, die Menschen für Europa zu gewinnen“, sagte Langenfeld.

Für das Migrationsbarometer 2013 wurden in Deutschland mehr als 2.200 Personen mit und ohne Migrationszugehörigkeit befragt, wie sie die Freizügigkeit innerhalb der EU einschätzen, wie sie diese selbst nutzen und wie stark sie sich mit der EU identifizieren. Die Ergebnisse zeigen: Die Identifikation der Bevölkerung Deutschlands mit Europa ist robust. Sowohl in der Mehrheitsbevölkerung (54,2 %) als auch bei den Befragten mit Migrationshintergrund (54,7 %) fühlten sich mehr als die Hälfte der Befragten „stark“ oder sogar „sehr stark“ als Europäer. Am höchsten ist die Verbundenheit mit Europa bei den Befragten, die aus einem EU-Land nach Deutschland zugewandert sind (77,0 %). „Die Ergebnisse des Migrationsbarometers widerlegen den Mythos, dass Europa ein Elitenprojekt ohne Rückhalt in der Bevölkerung ist. Vielmehr sind die mit der EU verbundenen Freiheitsrechte breit akzeptiert“, sagte die SVR-Vorsitzende. „Bei Personen mit wie ohne Migrationshintergrund ist ein insgesamt positives ‚Europäergefühl‘ festzustellen, auf das Politik aufbauen kann.“

Das Migrationsbarometer zeigt auch ein hohes Maß an Bereitschaft zu sozialer Solidarität mit Unionsbürgern. Über 70 Prozent aller Befragten mit und ohne Migrationshintergrund stimmen zu, dass neuzugewanderte Unionsbürger, die in Deutschland arbeitslos werden, Sozialleistungen erhalten. Die Ansprüche auf soziale Leistungen sind innerhalb der EU gerade im Vergleich zu föderalen Bundesstaaten wie etwa den USA sehr weit entwickelt. Dazu hat auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beigetragen. Der SVR gibt in seinem Gutachten aber zu bedenken, dass Solidarität auch Grenzen hat. Eine weitere Öffnung sozialer Sicherungssysteme sei mit Bedacht und Vorsicht vorzunehmen, um nicht am Ende die Zustimmung zum Europaprojekt insgesamt zu riskieren. Es müsse oberstes Ziel sein, die Wohlstandsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern.

Einwanderung in die Sozialsysteme bislang nur eine Ausnahme
Der Sachverständigenrat geht in seinem Jahresgutachten auch der Frage nach, ob eine Einwanderung in die Sozialsysteme festzustellen ist. Die vielfach geäußerte Sorge, dass die EU-Erweiterung eine Einwanderung in die Sozialsysteme fördern könnte, hat sich bislang als unberechtigt erwiesen. So gehen 72,1 Prozent der Bulgaren und Rumänen, die nach 2007 nach Deutschland zugezogen sind und zwischen 25 und 44 Jahre alt sind, einer Erwerbstätigkeit nach. Das ist für Neuankömmlinge eine gute Arbeitsmarktintegration. Das Ausmaß des Sozialhilfebezugs von EU-Staatsangehörigen in Deutschland wird in der öffentlichen und politischen Diskussion regelmäßig überschätzt. „Armutswanderung ist bislang die Ausnahme, nicht die Regel“, sagte Langenfeld. Dennoch sei nicht auszuschließen, dass es künftig bei einem größer werdenden Wohlstandsgefälle innerhalb der EU zu Armutswanderungen kommt, bei denen die Sozialleistungen in Deutschland eine Rolle für die Wanderungsentscheidungen spielen. Dies gilt vor allem für die Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien, für die ab 2014 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit greift. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit liegt weit hinter dem EU-Durchschnitt zurück.

Bei einem Teil der Zuwanderung aus den beiden jüngsten EU-Beitrittsländern handelt es sich um Roma, die in Rumänien und Bulgarien am Rand der Gesellschaft leben und kaum Zugang zu Bildung und Arbeit haben. Bislang sind nur einige Städte wie Duisburg, Dortmund, Mannheim oder Berlin-Neukölln betroffen. Hier hat der Zuzug von Romafamilien Problemlagen in Stadtteilen verstärkt, in denen es bereits zuvor soziale Probleme gab. Die neu zugewanderten Roma werden z.T. als Scheinselbständige in illegalen Arbeitsverhältnissen ausgebeutet und zahlen Wuchermieten für schlechten Wohnraum. Die Bundesregierung, die das Problem lange Zeit ausgeblendet hat, muss nun
gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der EU geeignete Maßnahmen ergreifen. „Gerade finanzschwache Kommunen benötigen für eine effektive Integrationspolitik finanzielle Unterstützung von Land, Bund und EU“, sagte Langenfeld. „Die Integration einer so ausgegrenzten Gruppe ist langwierig. Hier ist langer Atem erforderlich.“
Eine erfolgversprechende Strategie ist aus Sicht des SVR, im engen Austausch mit Roma-Interessenvertretungen abzuwägen, was im Kontext eines ganz bestimmten Gemeinwesens oder einer bestimmten Zielsetzung jeweils konkret sinnvoll erscheint. So kann das bestehende integrationspolitische Instrumentarium auf die Roma und die regionalen Gegebenheiten abgestimmt werden, das aber nicht ‚Roma-exklusiv’ ist. „Im Rahmen von Stadtteilpolitik müssen niedrigschwellige Integrationsangebote wie z.B. Deutschkurse mit Alphabetisierung gemacht werden“, sagte Langenfeld. Eine ‚Roma-Spezialstrategie‘, wie sie von der Europäischen Kommission angestrebt wird, ist nach
Ansicht des SVR wenig erfolgversprechend, da sie den Sonderstatus der Roma zementiert.

Darüber hinaus muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Verbesserung der Lage der Roma in ihren Herkunftsländern einsetzen. Dies betrifft sowohl Roma in den EU-Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien als auch Roma in Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie Serbien und Mazedonien, die aussichtslose Asylanträge in Deutschland stellen, um ihren äußerst prekären Lebensverhältnissen zu entfliehen. „Die Herkunftsstaaten müssen stärker in die Pflicht genommen werden, die Lebensbedingungen von Roma zu verbessern“, sagte Langenfeld.

Barrieren für Arbeitsmigration in Europa abbauen
Europa ist aber nach wie vor kein perfekter Wanderungsraum. Eine Reihe von Barrieren erschwert die Mobilität innerhalb Europas. Dazu zählen vor allem die unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungssysteme und die Vielfalt der Sprachen. Der SVR empfiehlt daher eine Reihe von Maßnahmen, um die Mobilität innerhalb Europas weiter zu erleichtern. Das Beispiel der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen zeigt, dass eine Vereinheitlichungsregel, die die EU den Mitgliedstaaten auferlegt hat, nicht nur Mobilität gefördert hat, sondern in Deutschland auch als Vorbild diente, um entsprechende Regelungen für Drittstaatsangehörige zu treffen. „Das Anerkennungsgesetz ist eine entscheidende Starthilfe für die Integration“, sagte die SVR-Vorsitzende Langenfeld. Umso wichtiger sei es, verbliebene Hürden zu beseitigen. Die Bundesländer müssten sicherstellen, dass die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bundesweit möglichst
einheitlich umgesetzt wird. Dies müsse bei der Verabschiedung der elf noch ausstehenden Landesgesetze beachtet werden. Auch bei der praktischen Anerkennung von Gesundheitsberufen müssten Bund und Länder noch eine Reihe von Problemen lösen. Außerdem sollten die Bundesländer in der EU ausgebildete und anerkannte Lehrer mit nur einem Unterrichtsfach zulassen, auch wenn üblicherweise die Lehrbefähigung in zwei Fächern vorausgesetzt wird. Hamburg hat vorgemacht, dass dies möglich ist.

Die Finanzierung der Nachqualifizierung ist nach wie vor unzureichend gelöst. Es gibt im Falle einer teilweisen Anerkennung des Berufsabschlusses bislang nur wenige Möglichkeiten, die für die Interessenten zudem intransparent sind und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Eine Förderung durch die Arbeitsagenturen ist nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte möglich, wenn die Nachqualifizierung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig erscheint. Wer einen Arbeitsplatz unterhalb seiner Qualifikation hat, bleibt außen vor. „Damit Angebote zur Nachqualifizierung auch wahrgenommen werden können, müssen die Finanzierungsmöglichkeiten verbessert und die bestehenden bekannter gemacht werden“, empfahl die SVR-Vorsitzende. Außerdem sollten die Arbeitsagenturen einer nachhaltigen und qualifikationsadäquaten Beschäftigung Vorrang einräumen und Nachqualifizierungen großzügiger bewilligen.

Die Integration von Neuzuwanderern auch aus EU-Staaten ist kein Selbstläufer. Eine wichtige Rolle spielt hier die Förderung des Spracherwerbs. Viele Neuzuwanderer aus der EU haben noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse. Sie sollten beim Spracherwerb stärker unterstützt werden. Derzeit können sie an den Integrationskursen nur dann teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind. Der SVR regt daher an, für EU-Bürger den Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen zu stärken. Außerdem sollte EU-Bürgern die Teilnahme an berufsbezogenen Sprachkursen erleichtert werden, die vom Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

Universitäten als Migrationsmagneten und Integrationsmotoren
Die EU-Freizügigkeit ermöglicht Unionsbürgern ein Studium in allen EU-Mitgliedstaaten. Die steigende Zahl der Studierenden aus der EU zeigt, dass Deutschland ein attraktives Zielland ist: Mit 30.265 Studienanfängern aus EU-Staaten im Studienjahr 2010/2011 kamen 21,0 Prozent mehr Unionsbürger für ein Studium nach Deutschland als noch im Studienjahr 2009/2010. Aus Sicht des SVR sollte verstärkt dafür geworben werden, dass internationale Absolventen nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben. „Studierende aus EU-Staaten sind die gut ausgebildeten Fachkräfte von morgen, die bereits mit dem Land vertraut sind“, sagte Langenfeld. „Daher sollte die Rolle der Universitäten als Migrationsmagneten und Integrationsmotoren gestärkt werden.“ Um ihrer neuen zuwanderungspolitischen Rolle gerecht zu werden, müssen die Universitäten auch mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Zuwanderungspolitik in einem Nationalen Aktionsplan Migration bündeln
Deutschland hat bei der Integration und der Zuwanderungssteuerung in den vergangenen fünfzehn Jahren kräftig aufgeholt. Nun gilt es, die verschiedenen migrationspolitischen Themenfelder zu verknüpfen, die bislang weitgehend unabhängig und unverbunden diskutiert werden: Die Zuwanderung von EU-Bürgern einerseits und die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen andererseits sollten in einem „Nationalen Aktionsplans Migration“ (NAM) konzeptionell zusammengeführt werden. „Ein solcher Nationaler Aktionsplan sollte eine Migrationspolitik aus einem Guss entwerfen“, sagte die SVRVorsitzende
Christine Langenfeld. „Der Nationale Aktionsplan sollte Mechanismen und Instrumente benennen, mit denen der zukünftige Bedarf an hoch-, mittel- und niedrigqualifizierter Zuwanderung gedeckt und koordiniert werden soll.“ Dabei sind auch die humanitären Verpflichtungen Deutschlands im Flüchtlingsschutz zu berücksichtigen.

Als demografisch alterndes Land muss Deutschland in den nächsten Jahren verstärkt Zuwanderer gewinnen, um die Fachkräftelücke langfristig zu schließen. Einige Weichen hierfür sind durch die Liberalisierung der Zuwanderungssteuerung bereits gestellt. „Es kommt nun darauf an, diese Regelungen auch offensiv zu kommunizieren. Deutschland muss aktiv einen Imagewandel vorantreiben, der eine Offenheit für Zuwanderung signalisiert.“

Das Jahresgutachten sowie eine Auswahl an Grafiken können Sie hier herunterladen:
Jahresgutachten

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
PM-SVR-Jahresgutachten-2013

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Dorothee Winden, Kommunikation
SVR GmbH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Prof. Dr. Ursula Neumann und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.