Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern
„Deutschland ist in vielen Bereichen der Migrations- und Integrationspolitik mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert wie andere Industriestaaten. Umso wichtiger ist der Blick auch auf die Lösungsmodelle anderer Länder, den das diesjährige Gutachten des Sachverständigenrats vornimmt. Das Ergebnis der vergleichenden Analyse ist erfreulich: Das Jahresgutachten bestätigt, dass in den vergangenen Jahren in Deutschland viele Weichen, etwa im Bereich der Arbeits- und Bildungsmigration, richtig gestellt wurden. Ich bin dem Sachverständigenrat aber auch dankbar dafür, dass er identifiziert, wo wir noch besser werden müssen: Beispielsweise wird es jetzt darauf ankommen, unsere fortschrittlichen Regeln zur Arbeitsmigration noch stärker zu vermarkten. Nur so wird es uns gelingen, dass sich indische Ingenieure oder chinesische Maschinenbauer nicht für die USA oder Kanada, sondern für einen Job bei uns in Deutschland entscheiden.“
Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen
„Ich freue mich, dass das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrats die internationale Perspektive der Integrations- und Migrationspolitik aufgreift. Unser Wohlstand und unser politisches Gewicht in der Welt hängen unmittelbar mit der Offenheit unseres Landes zusammen. Einwanderung, Integration und Willkommenskultur sind Schlüsselfragen für uns, wenn wir im globalen Wettbewerb bestehen wollen.
Wir haben uns vorgenommen, unser liberalisiertes Einwanderungsrecht noch besser als bisher kommunizieren. Bereits jetzt leisten die deutschen Auslandsvertretungen einen wichtigen Beitrag zur Werbung für Deutschland als attraktives Land zum Arbeiten und Leben. Außerdem ebnet die von unseren Auslandsvertretungen betreute deutsche Bildungsinfrastruktur im Ausland Menschen – von deutschen oder deutsch geprägten Schulen über Sprachangebote bis hin zu Hochschulkooperationen – weltweit den Weg nach Deutschland.
Die vom Sachverständigenrat empfohlene strategisch ausgerichtete, abgestimmte Migrationspolitik für das Einwanderungsland Deutschland halte auch ich für entscheidend. Hier sind wir mit einer ressortübergreifenden Staatssekretärs-Arbeitsgruppe der Bundesregierung auf einem guten Weg.
Schließlich zeigt das Gutachten einmal mehr: Der Blick ins Ausland hilft bei der Einordnung der politischen Gegebenheiten im eigenen Land.“
Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
„Das Gutachten des SVR bestätigt mich in meiner Forderung nach einem Einwanderungsgesetz. Deutschland ist als Einwanderungsland zwar besser als sein Ruf, aber es fehlt noch immer an einer stimmigen Einwanderungspolitik aus einem Guss, die von unserer Bevölkerung nachvollzogen werden kann. Von einem solchen Gesetz, in dem alle Regeln übersichtlich gebündelt werden, könnte ein starkes Signal ausgehen: Dass Deutschland nicht nur ein Einwanderungsland ist, sondern zu einer echten Einwanderungsgesellschaft wird. Es ist wichtig, immer wieder zu unterstreichen, dass Einwanderung nur mit unserer hiesigen Bevölkerung geht und alle einbeziehen muss. Wie notwendig ein solcher Schritt ist, zeigt auch die heute vorgestellte Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes. Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes hängt ebenfalls von einer Einwanderung nach Deutschland ab. Das heißt, wir müssen für unser Land werben, aber auch allen hier bestmögliche Unterstützung geben, um schnell arbeiten oder sich nachqualifizieren zu können. Deshalb sollten wir allen, die bei uns bleiben dürfen, schnellstmöglich eine Weiterqualifizierung ermöglichen. Die Weiterentwicklung des Einwanderungslandes Deutschland gehört auf der politischen Agenda ganz nach vorne.
In der Flüchtlingspolitik ist eine der drängendsten Herausforderungen eine faire Verteilung der Schutzsuchenden in der EU. Das Dublin-Verfahren funktioniert nicht, weil sich viele EU-Länder unsolidarisch schon bei der Aufnahme von Flüchtlingen zeigen. Deshalb plädiere ich für einen neuen Verteilungsschlüssel in der Europäischen Union, der jedes Land verpflichten würde, gemäß seiner Wirtschaftskraft und Größe Schutzsuchende aufzunehmen. Damit würden wir sicherstellen, dass wirklich alle EU-Staaten ihren Beitrag bei der Aufnahme der Flüchtlinge leisten.“
Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
„Mit dem faktenreichen und reflektierten Jahresgutachten leistet der Sachverständigenrat wieder einmal einen besonders wichtigen Beitrag in der aktuellen Diskussion zum Stand und der Weiterentwicklung der Zuwanderungspolitik in Deutschland.
Das Migrations- und Integrationsgeschehen in Deutschland wird dieses Mal vor dem Hintergrund eines internationalen Vergleichs beleuchtet. Zu Recht bestätigen die Sachverständigen, dass sich Deutschland – besonders mit Blick auf die rechtlichen Zuzugsregelungen – im europäischen Vergleich nicht verstecken muss. In einer Zeit, in der in Deutschland über die Bedeutung guter Einwanderungsregeln – nicht zuletzt auch mit Blick auf sich entwickelnde und bestehende Fachkräfteengpässe – diskutiert wird, trägt das Gutachten des Sachverständigenrats dazu bei, die aktuelle politische Debatte mit Fakten zu unterfüttern. Diese fokussiert sich derzeit wohl zu stark auf die Frage eines neuen Einwanderungsgesetzes mit oder ohne Punktesystem. Wichtiger ist es jetzt, die bereits erfolgten, richtigen Weichenstellungen in der konkreten Umsetzung mit Leben zu erfüllen und die noch verbliebenen rechtlichen Lücken zu schließen. Mit den Regeln für Hoch- und Gutqualifizierte sind wir auch international grundsätzlich gut aufgestellt. Durch die Reformen der letzten Jahre zur Arbeitsmigration und erste Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen wurden nicht nur die Zuwanderungsmöglichkeiten deutlich erleichtert, sondern auch wichtige Signale gesetzt, dass Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland gebraucht werden und willkommen sind.
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen gleichgerichtete konkrete Signale des Willkommens in allen Lebensbereichen etablieren. Dies gilt insbesondere auch für die mit der Zuwanderung befassten Behörden im In- und Ausland und ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Integration ausländischer Fachkräfte in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Bürokratische Hürden, die sich bei der Umsetzung des Zuwanderungsrechts und des Anerkennungsgesetzes ergeben, müssen dringend beseitigt werden. Gleichzeitig muss das aktuelle Zuwanderungsrecht insbesondere mit Blick auf beruflich qualifizierte Fachkräfte weiterentwickelt werden, die noch keinen konkreten Arbeitsplatz haben, dafür aber die Qualifikationen und die notwendigen Sprachkenntnisse besitzen, schnell einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden.
Auch wenn es einen grundlegenden Unterschied zwischen einer an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientierten, gezielten Fachkräftezuwanderung und unserer humanitären Verpflichtung gibt, Menschen auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung bei uns Schutz und Zuflucht zu gewähren: Wir müssen dringend mehr für eine erfolgreiche Integration von Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung tun. Jede und jeder muss zügig den Lebensunterhalt selbst bestreiten und sich in der deutschen Gesellschaft zurechtfinden können. Ganz zentral dafür ist die Förderung des Spracherwerbs. Es ist unerträglich, wenn wir dies nicht jedem Menschen ermöglichen, der sich rechtmäßig bei uns in Deutschland aufhält. Hier liegt eine zentrale Herausforderung der allernächsten Zeit.“
Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
„Ich bin dem Sachverständigenrat sehr dankbar für die Einordnung Deutschlands in den internationalen Vergleich. Die Themen Migration und Integration stehen bei den Gewerkschaften kontinuierlich auf der politischen Tagesordnung. Dabei hilft es nicht, das Thema als eindimensionales, national bestimmtes Phänomen zu bewerten – die europäische Perspektive wird immer wichtiger.
Das Gutachten zeigt: Im Bereich der Antidiskriminierungspolitik stehen wir erst am Anfang. Die bestehenden Gesetze im Bund und in den Ländern sind eine notwendige, aber beileibe keine hinreichende Bedingung für wirklichen und nachhaltigen Diskriminierungsschutz. Dies gilt besonders mit Blick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. Es ist Aufgabe des Staates, aber auch von Arbeitgebern, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hier sind auch und nicht zuletzt die Gewerkschaften gefragt, die schon in der Vergangenheit gegen Ausbeutung, Diskriminierung und Missbrauch gekämpft und wichtige Initiativen für die Integration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt haben. Dazu zählen beispielsweise Aufrufe für die Beteiligung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Vertrauensleute- und Betriebsratsarbeit, Initiativen wie den gewerkschaftlichen Verein Mach‘ meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus e.V. sowie die Einrichtung der DGB-Beratungsstellen für mobile Beschäftigte.“