Pressemitteilung - Forschungsbereich

Jeder zweite Ausländer würde zur Wahl gehen

Berlin, 15. August 2013. Jeder zweite Ausländer aus einem Drittstaat (Nicht-EU-Staat) äußert eine Wahlabsicht bei Bundestagswahlen, vorausgesetzt er hätte das Wahlrecht. Das entspricht 1,8 Millionen potenziellen Wählern, die von den politischen Parteien mobilisiert werden könnten. Deutlich mehr als die Hälfte von ihnen erfüllt bereits jetzt die Voraussetzungen zur Einbürgerung. „Dieses große Wählerpotenzial unter Zuwanderern aus Drittstaaten sollte zukünftig ausgeschöpft werden“, sagte Dr. Jan Schneider, Leiter des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

Die Untersuchung des SVR-Forschungsbereichs zeigt, dass vor allem gut integrierte Zuwanderer aus Drittstaaten den Wunsch äußern, zur Wahl zu gehen. Voraussetzung hierfür ist eine Einbürgerung, da Ausländer aus Drittstaaten in Deutschland kein Wahlrecht haben. Doch obwohl 65 Prozent der Befragten die wesentlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, möchte nur ein kleiner Teil (17 %) auch tatsächlich den deutschen Pass haben. „Der SVR-Forschungsbereich empfiehlt daher, verstärkt für Einbürgerung zu werben und den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit und des Wahlrechts deutlicher herauszustellen“, sagte Schneider. Umgekehrt gelte, dass Zuwanderer, die sich politisch beteiligen möchten und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, diese auch beantragen sollten.

Für die Untersuchung des SVR-Forschungsbereichs wurde eine Sonderauswertung des Immigrant Citizens Survey (ICS) Germany durchgeführt, für den in Deutschland rund 1.000 Zuwanderer aus Drittstaaten befragt wurden. Der Policy Brief des SVR-Forschungsbereichs wurde von der Stiftung Mercator gefördert. Damit liegt erstmals eine Untersuchung zur Wahlbereitschaft von nicht eingebürgerten Drittstaatsangehörigen und ihren Motiven vor.

Ein weiteres zentrales Ergebnis der Untersuchung ist der breit geäußerte Wunsch der Zuwanderer nach einer stärkeren parlamentarischen Repräsentation: Zwei Drittel der in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen wünschen sich mehr Abgeordnete mit Migrationshintergrund im Bundestag. Zur Begründung geben drei Viertel der Befragten an, dass sie sich von Volksvertretern mit Migrationshintergrund besser verstanden fühlen; fast zwei Drittel sehen ihre Interessen durch Zuwanderer besser vertreten. „Die Parteien sollten den klaren Wunsch nach mehr Abgeordneten mit Migrationshintergrund ernst nehmen. Außerdem sind sie gut beraten, die Anliegen und Problemlagen von Zuwanderern ernst zu nehmen und stärker zu berücksichtigen“, sagte Schneider. Wie die Auswertung zeigt, fühlen sich 21 Prozent der Befragten von keiner der Parteien in Deutschland vertreten.

„Die Untersuchung des SVR-Forschungsbereichs zeigt, dass Handlungsbedarf besteht“, sagte Prof. Dr. Bernhard Lorentz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stiftung Mercator. „Abgeordnete mit Migrationshintergrund sind in Parlamenten nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Im Bundestag haben derzeit nur drei Prozent der Abgeordneten einen Migrationshintergrund. Da fast 20 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben, klafft hier eine deutliche Lücke.“ Lorentz betonte: „Es ist auch ein wichtiges Symbol, wenn mehr Zuwanderer in den Parlamenten an politischen Entscheidungen mitwirken und politische Ämter übernehmen. Das verdeutlicht, dass sie ein Teil unserer Gesellschaft sind und sich für das Gemeinwesen engagieren.“

Das Wählerpotenzial von Ausländern zu erschließen, ist auch aus demokratietheoretischer Sicht erstrebenswert: Von der Bundestagswahl 2009 waren ca. 5,8 Millionen Ausländer ausgeschlossen, das entspricht etwa 8,5 Prozent der volljährigen Bevölkerung Deutschlands. Auch bei der Bundestagswahl 2013 werden es voraussichtlich etwa neun Prozent sein. Der Anteil der Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, aber kein Wahlrecht haben, könnte schrittweise durch Einbürgerung verringert werden. Denn in einer Demokratie sollten Wohn- und Wahlbevölkerung möglichst deckungsgleich sein.

Den Policy Brief können Sie hier herunterladen:
Policy Brief – Politische Partizipation

Die Pressemitteilung zum Download:
PM_Politische_Partizipation

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Über den Forschungsbereich beim Sachverständigenrat
Der Forschungsbereich beim Sachverständigenrat führt eigenständige, anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu den Themenbereichen Integration und Migration durch. Die projektbasierten Studien widmen sich neu aufkommenden Entwicklungen und Fragestellungen. Ein Schwerpunkt der Forschungsvorhaben liegt auf dem Themenfeld Bildung. Der SVR-Forschungsbereich ergänzt die Arbeit des Sachverständigenrats. Die Grundfinanzierung wird von der Stiftung Mercator getragen.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören weitere sechs Stiftungen an: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de/Forschungsbereich