Pressestatement der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz und des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR)

Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine rasch Kita- und Schulbesuch ermöglichen

Pressestatement der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz und des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR)

In den kommenden Wochen werden voraussichtlich hunderttausende Kinder und Jugendliche aus der Ukraine nach Deutschland flüchten. Für sie stellt der Schul- und Kitabesuch einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu Normalität und Alltag dar. Er sollte daher möglichst bald nach der Ankunft in Deutschland erfolgen. Das fordern die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz und der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR).

Bonn/Berlin, 21. März 2021. „Die Erfahrung mit früheren Fluchtbewegungen lehrt, dass sich bei einem Teil der Geflüchteten der Aufenthalt verstetigt, auch wenn derzeit viele Ukrainerinnen und Ukrainer auf eine baldige Rückkehr hoffen. Die frühe Integration in das Bildungssystem ist aber unabhängig von der Frage nach Rückkehr oder Verbleib wichtig. Sie bietet den Betroffenen schon kurz nach Ankunft ein Stück Normalität und Alltag, sie beugt zugleich späteren Ungleichheiten zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Fluchthintergrund vor – und sie stärkt bestehende Verbindungen zwischen der Ukraine und Deutschland“ erklärt Claudia Diehl, Mitglied der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz.

„Bei der Integration ins Bildungssystem gilt es sowohl Isolation als auch Segregation ukrainischer Kinder und Jugendlicher zu vermeiden. Dies bedeutet konkret, den Einrichtungen weder einzelne noch eine sehr große Gruppe von Kindern zuzuweisen“, so Claudia Diehl weiter. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Schulen, die beispielsweise aufgrund eines hohen Lehrkräftemangels bereits stark belastet sind, nicht zusätzlich beansprucht werden.

„Der Unterricht kann bei jüngeren Kindern in der Grundschule und den ersten Jahren der Sekundarstufe in den Regelklassen erfolgen. In etwa der Hälfte der Schulstunden erhalten sie Unterricht in Deutsch“, empfiehlt Michael Becker-Mrotzek, ebenfalls Mitglied der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission. „Ältere Schülerinnen und Schüler können auch in eigenen Vorbereitungsklassen, den sogenannten Willkommenskassen, unterrichtet werden. Bei einem längeren Aufenthalt sollten sie aber nach etwa einem Jahr in eine Regelklasse wechseln und dort weiter gezielt beim Erwerb des Deutschen unterstützt werden“, so Becker-Mrotzek weiter. Für Schülerinnen und Schüler, die vor der Flucht kurz vor einem Schulabschluss standen, sind fluchtbedingte Unterbrechungen der Bildungskarriere besonders belastend. Hier sollten Möglichkeiten ausgelotet werden, wie Jugendliche ihren Abschluss schnellstmöglich auch von Deutschland aus erwerben können.

Auch die aufnehmenden Schulklassen gilt es in den Blick zu nehmen, so Birgit Leyendecker, Mitglied des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR): „Viele deutsche Schülerinnen und Schüler haben den Krieg in der Ukraine wahrgenommen. Es ist dennoch wichtig, sie vor der Ankunft geflüchteter Mitschülerinnen und Mitschüler über die Hintergründe der aktuellen Fluchtbewegung zu informieren, damit sie ein Verständnis für deren Situation entwickeln, sie willkommen heißen und nach Kräften unterstützen.“

Anders als der Schulbesuch ist der Kitabesuch in Deutschland nicht verpflichtend, die Plätze sind oft knapp. Gleichzeitig bietet die frühe Bildung aber gerade für neu in Deutschland ankommende Kinder wichtige Gelegenheiten, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten und ihren Alltag zu strukturieren. Kitas können zudem familiär bedingte Ungleichheiten in Lernumgebung und Freizeitmöglichkeiten abfedern. Der Kitabesuch schafft außerdem für Mütter Freiräume und ermöglicht diesen, Sprachkurse zu besuchen oder sich auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. „Aus der Ukraine kommen derzeit vor allem Frauen und Kinder. Die Integrationskursangebote müssen darauf reagieren, hier ist Kinderbetreuung zentral. Wenn die Mütter nicht wissen, wie ihre Kinder in der Zeit versorgt sind, werden sie keine Integrationskurse besuchen“, so Petra Bendel, Vorsitzende des SVR. Die Geflüchteten sollten bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützt werden.

Die im Zuge der Pandemie ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen haben den Spracherwerb bereits in Deutschland lebender Geflüchteter erschwert. Viele Sprachkurse wurden teilweise online abgehalten oder ausgesetzt. So wichtig es ist, ukrainischen Müttern möglichst schnell den Sprachkursbesuch zu ermöglichen: Dies sollte nicht zu Lasten der früher Zugezogenen geschehen. Vielmehr sollte das Sprachkursangebot insgesamt ausgedehnt und speziell an die Zielgruppe geflüchteter Frauen ausgerichtet werden. Dies ist nicht nur wichtig für den Spracherwerb, sondern dient auch dem Aufbau von sozialen Netzwerken.

Bei der Bewältigung dieser aktuellen Herausforderung für das deutsche Bildungssystem kann ukrainisches, pädagogisch qualifiziertes Personal eine wichtige Rolle spielen. Schon bevor Anerkennungsfragen abschließend geklärt sind, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, diese in den Kita- und Schulalltag einzubeziehen. Dies kann Lehrpersonal entlasten und dabei helfen, Kontakt zu ukrainischen Eltern zu halten, Nachmittagsangebote zu ermöglichen, Kinder mit psychischen oder sozialen Problemen zu identifizieren und zu unterstützen und es denjenigen ohne Deutschkenntnissen erleichtern, dem Fachunterricht zu folgen.

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz arbeitet aktuell an einer Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen.

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Bei Fragen sprechen Sie uns gern an:

Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (KMK)
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Tel. 0228 501 701
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Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)
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Tel. 0170 635 7164
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Über die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz. Ihr gehören 16 Bildungsforscher*innen aus unterschiedlichen Disziplinen an. Vorsitzende der SWK sind seit Mai 2021 Prof. Dr. Felicitas Thiel (FU Berlin) und Prof. Dr. Olaf Köller (IPN Kiel). Die SWK berät die Länder bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens. Sie identifiziert bestehende Probleme und gibt evidenzbasierte Empfehlungen für deren Lösung. Dabei nimmt die Kommission eine interdisziplinäre, längerfristige und systemische Perspektive ein. Expert*innen und Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Bildungspraxis und Zivilgesellschaft werden in Hearings einbezogen.

Weitere Informationen unter www.swk-bildung.org

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de