Integrationsgesetze auf Länderebene: Eine aktualisierte Bestandsaufnahme – und was der Bund daraus lernen kann

Studie | November 2022

Die Bundesländer haben verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in der Integrationspolitik. In den letzten zehn Jahren haben fünf Länder diesen Spielraum zur Verabschiedung von Integrations- und Teilhabegesetzen genutzt, zwei davon wurden bereits umfassend reformiert. In weiteren Ländern sind entsprechende Gesetze in Vorbereitung. Auch auf Bundesebene sieht der Koalitionsvertrag ein Partizipationsgesetz für mehr Repräsentanz und Teilhabe vor. Aus diesem Anlass hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat einen Policy Brief zu den Integrationsgesetzen auf Länderebene aus dem Jahr 2017 aktualisiert. Der Vergleich der Regelwerke in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein zeigt: Integrations- und Teilhabegesetze können Integrationspolitik nicht nur symbolisch aufwerten, sondern entfalten auch Steuerungswirkung, indem sie Grundsätze verankern und Strukturen zur Koordination und Mitwirkung schaffen oder stärken. Über ihre Wirkung entscheidet neben der rechtlichen Ausgestaltung dabei auch die politische Umsetzung. Die Studie des wissenschaftlichen Stabs leitet aus der Analyse der Ländergesetze auch Impulse für das Vorhaben eines Bundespartizipationsgesetzes ab.