Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten des SSW sowie zum Alternativantrag der Fraktion der SPD im Landtag Schleswig-Holstein zu einer Reform des Wahlrechts

Stellungnahme | Januar 2022

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Antrag der Abgeordneten des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) – „Kommunalwahlrecht für alle einführen“ – sowie zum Alternativantrag der Fraktion der SPD – „Für ein zeitgemäßes Wahlrecht“ – anlässlich einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Stellung zu nehmen. Das in beiden Anträgen zum Ausdruck gebrachte Ziel der Schaffung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige wird vom SVR unterstützt. Skeptisch steht der SVR hingegen der Einführung eines Landtagswahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gegenüber. Aus Sicht des SVR ist eine europaweit abgestimmte Stärkung der Unionsbürgerschaft und ein damit verbundenes europaweites Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger der EU einem nationalen Alleingang vorzuziehen. Gleichzeitig gilt es, Einbürgerung insgesamt attraktiver zu machen, z. B. durch die Reduzierung der Mindestaufenthaltszeit in Deutschland als auch die Verkürzung von Wartezeiten bei Beratung und Antragsbearbeitung im Verfahren selbst.