Drittstaatsangehörige

Ein Drittstaat ist ein Staat, der nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört. Entsprechend versteht man unter Drittstaatsangehörigen Menschen, die nicht die  Staatsangehörigkeit eines EU-Staats besitzen. Sie sind u. a. vom Recht auf → Freizügigkeit innerhalb der EU ausgeschlossen.

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