Drittstaatsangehörige
Ein Drittstaat ist ein Staat, der nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört. Entsprechend versteht man unter Drittstaatsangehörigen Menschen, die nicht die → Staatsangehörigkeit eines EU-Staats besitzen. Sie sind u. a. vom Recht auf → Freizügigkeit innerhalb der EU ausgeschlossen.
