Migrationshintergrund
Eine Person hat einen Migrationshintergrund nach der Definition des Statistischen Bundesamtes, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher → Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nichtzugewanderte → Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nichtzugewanderte → Eingebürgerte, → (Spät-)Aussiedler und (Spät-)Aussiedlerinnen sowie die als Deutsche geborenen Kinder dieser Gruppen. Das Merkmal des Migrationshintergrunds wird seit 2005 im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Im Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt zusätzlich zum Migrationshintergrund die Kategorie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eingeführt. Darunter gefasst werden Selbstzugewanderte und Personen, deren beide Eltern zugewandert sind.
Abweichend von der Definition des Mikrozensus wurden im Zensus 2011 als Personen mit Migrationshintergrund alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer und Ausländerinnen definiert sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen, die zumindest einen nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil haben. Diese Definition wird auch von vielen Bundesländern im Rahmen ihres Integrationsmonitorings verwendet.
Die Bezeichnung ist mittlerweile umstritten (vgl. hierzu SVR 2021: 24–25; SVR 2024). In Texten, die sich nicht spezifisch auf die statistischen Kategorien beziehen, verwendet der SVR verschiedene sprachliche Alternativen. Konkret spricht er auch von Einwanderern bzw. Einwanderinnen sowie Zuwanderern oder Zuwanderinnen. Zudem wird unterschieden zwischen → Zugewanderten der ersten Generation, also Menschen, die selbst nach Deutschland zugewandert sind (eigene Migrationserfahrung), und Zuwanderern und Zuwanderinnen der zweiten Generation, also Personen, die selbst in Deutschland geboren sind und mindestens einen im Ausland geborenen Elternteil haben. Alternativ nutzt der SVR auch die Begriffe Migrationsgeschichte oder Zuwanderungsgeschichte. Diese Bezeichnungen sind tendenziell weiter gefasst als die des Migrationshintergrunds. Darunter verstanden werden können auch Personen, die rassistisch diskriminiert werden oder Menschen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird.
