Ausländer
Als Ausländer und Ausländerinnen werden Personen bezeichnet, die nicht Deutsche (im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG) sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Als Ausländer und Ausländerinnen werden Personen bezeichnet, die nicht Deutsche (im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG) sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
