Sekundärmigrationszentrum

Einrichtung zur Unterbringung von Personen, die sich in Deutschland aufhalten, jedoch laut der gemeinsamen europäischen Asylregeln in einem anderen EU-Mitgliedstaat sein sollten, entweder weil sie dort bereits internationalen Schutz erhalten haben oder weil dieser Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren ist. Deutschland hat die rechtliche Möglichkeit für Sekundärmigrationszentren im GEAS-Anpassungsgesetz im Zusammenhang mit der Reform des → Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Jahr 2026 geschaffen; zuständig für die Schaffung und Ausgestaltung der Zentren sind die Bundesländer.

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