Arbeitsmigration

Als Arbeitsmigration bezeichnet man die Ein- bzw. Auswanderung von Personen mit dem Ziel, in einem anderen als ihrem Herkunftsland erwerbstätig zu werden (→ Einwanderung). Bei dieser Form von Migration spricht man auch von arbeitsmarktbezogener Zu- bzw. Abwanderung. Die Erwerbstätigkeit ist ein eigener Aufenthaltszweck im Aufenthaltsgesetz. Für eine Zuwanderung nach Deutschland zum Zweck der Erwerbstätigkeit ist in der Regel eine anerkannte Qualifikation Voraussetzung (→ Anerkennung ausländischer Abschlüsse). Eine Ausnahme bildet die Zuwanderung im Rahmen der → Westbalkan-Regelung‘‘. Für Hochqualifizierte gibt es besondere Regelungen im Rahmen der → Blauen Karte EU. Für beruflich qualifizierte Migrantinnen und Migranten hat das → Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zuwanderung deutlich erleichtert. Außerdem können jetzt auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.

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