Aufenthaltstitel

→ Drittstaatsangehörige benötigen eine Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet. Sie wird in Form eines Aufenthaltstitels erteilt. Es gibt in Deutschland sieben verschiedene Aufenthaltstitel, die → Aufenthaltserlaubnis, die → Blaue Karte EU, das → Visum und die beiden → ICT-Karten werden befristet erteilt. Die → Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU und die → Niederlassungserlaubnis sind unbefristet. Staatsangehörige aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (→ Unionsbürger und ‑bürgerinnen) genießen → Freizügigkeit und benötigen keinen Aufenthaltstitel. → Asylsuchende erhalten während des → Asylverfahrens eine → Aufenthaltsgestattung.

Data protection
We, the Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Registered business address: Germany), would like to process personal information with external services. This is not necessary for the use of the website, but allows us to interact even more closely with them. If desired, please make a choice:
Data protection
We, the Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Registered business address: Germany), would like to process personal information with external services. This is not necessary for the use of the website, but allows us to interact even more closely with them. If desired, please make a choice: