Freizügigkeit

Freizügigkeit ist das Recht zur freien Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes. In der Europäischen Union genießen → Unionsbürger und -bürgerinnen Freizügigkeit in allen EU-Staaten. Für sie unterliegt die Einreise und der Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union für eine Dauer von bis zu drei Monaten keinen Bedingungen oder Voraussetzungen. Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen im Wesentlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Selbständige und deren Familienangehörige. Auch Nichterwerbstätige genießen Freizügigkeit, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Abkommen zur Personenfreizügigkeit gibt es auch in anderen Weltregionen, beispielsweise in Westafrika (ECOWAS) und Lateinamerika (MERCOSUR). Die Kriterien für Freizügigkeit sowie die Regelungen zu Einreise und Aufenthalt unterscheiden sich dabei jedoch erheblich; ebenso variiert der Stand der Implementierung der jeweiligen Abkommen.

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