Live-in-Betreuungskräfte

Als Live-in-Betreuungskräfte werden – meist weibliche – ausländische Betreuungskräfte bezeichnet, die mit einer pflegebedürftigen Person im Haushalt leben und diese versorgen. Daher werden diese Betreuungsarrangements häufig auch unter dem irreführenden Begriff ‚24-Stunden-Betreuung‘ oder ‚24-Stunden-Pflege‘ beworben, wobei eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzelne Person in Deutschland legal nicht möglich ist. Zudem handelt es sich in der Regel nicht um ausgebildete bzw. in Deutschland anerkannte Pflegekräfte, sondern um Betreuungskräfte, die lediglich eine Grundpflege durchführen können. Ein Großteil dieser Betreuungsarrangements findet informell bzw. in einem rechtlichen Graubereich statt, da entweder keine offiziellen Verträge abgeschlossen werden oder die geltenden Regelungen und Gesetze nicht eingehalten werden. Zentral ist dabei die Arbeitszeit und die damit in Zusammenhang stehende Bezahlung der Betreuungskräfte.

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