Schengener Abkommen

Die Schengener Abkommen sind internationale Verträge zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Das ursprüngliche Schengener Abkommen wurde 1985 zwischen den Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland geschlossen. Zehn Jahre später setzten die gleichen Staaten gemeinsam mit Portugal und Spanien das 1990 vereinbarte Schengener Durchführungsübereinkommen in Kraft. Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 wurden die Maßgaben der Schengener Abkommen in die EU überführt. Mittlerweile gilt der Schengen-Acquis in den meisten EU-Staaten (Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern ausgenommen) sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein uneingeschränkt. Inhaber und Inhaberinnen eines Schengen-Visums dürfen sich im gesamten Schengen-Raum frei bewegen. Beim Überschreiten der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen. Neben dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen schreibt der Schengen-Besitzstand u. a. eine Angleichung der Visa- und Asylpolitik, verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen, die gemeinsame Bekämpfung von Drogenkriminalität sowie eine engere Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten fest.

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