Relocation

Innerhalb der Europäischen Union sind im Zuge des erhöhten Flüchtlingszuzugs und der Überlastung der primären Erstankunftsstaaten Maßnahmen zur internen Umsiedlung von Personen mit eindeutigem Schutzbedarf vereinbart worden. So sollten zwischen September 2015 und September 2017 bis zu 160.000 Personen aus Italien und Griechenland nach einem Verteilschlüssel auf die übrigen Mitgliedstaaten verteilt werden. Allerdings konnte nur ein geringer Teil dieses Kontingents realisiert werden, u. a. weil sich einige Mitgliedstaaten ihren Aufnahmeverpflichtungen ganz oder teilweise entzogen. Im Rahmen der Reform des → Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde vereinbart, dass Relocation eine von drei Optionen ist, durch die Mitgliedstaaten sich an einem verpflichtenden Solidaritätsmechanismus beteiligen können.

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