Deutschland erlebt seit einigen Jahren einen Einbürgerungsboom. Mit knapp 300.000 Einbürgerungen wurde 2024 ein neuer Höchststand erreicht. Der wissenschaftliche Stab ordnet diese Entwicklung ein und rückt dabei die Gruppe der Geflüchteten in den Fokus. Denn ein großer Teil des Anstiegs der Einbürgerungszahlen ist auf Geflüchtete, insbesondere aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, zurückzuführen (Walter-Franke/Yücetas, 2024).
Immer mehr Personen, die 2015 nach Deutschland kamen, erfüllen mittlerweile wichtige Voraussetzungen für die Einbürgerung, wie etwa die notwendigen Voraufenthaltszeiten, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt. Personen mit Fluchthintergrund weisen außerdem im Vergleich zu anderen Gruppen eine deutlich höhere Einbürgerungsneigung auf: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von ihnen als Schlüssel zur Sicherung des Aufenthalts, zu besseren Zukunftsperspektiven sowie zur Anerkennung der eigenen Integrationsleistung und Zugehörigkeit zu Deutschland wahrgenommen (Tanis 2024).
Einbürgerungen können integrationsfördernd sein, insbesondere von statusbedingt benachteiligten Herkunftsgruppen. Daher gehören Einbürgerungen mittlerweile zur Integrationspolitik von Bund, Ländern und Kommunen dazu. In diesem Sinne hat die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 die Einbürgerung einerseits erleichtert, andererseits die Voraussetzungen im Bereich Lebensunterhaltssicherung verschärft (Gülzau/Schneider 2024). Mögliche Auswirkungen der geänderten Voraussetzungen werden untenstehend dargestellt.
Wie haben sich die Einbürgerungszahlen im letzten Jahrzehnt entwickelt?
Die folgende Infografik zeigt die Einbürgerungszahlen in Deutschland seit 2014 für die wichtigsten Herkunftsländer der Geflüchteten im Vergleich zu anderen Gruppen. Deutlich erkennbar ist, dass die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren insgesamt angestiegen sind und dieser Anstieg seit dem Jahr 2021 zum großen Teil auf Staatsangehörige aus Syrien, Afghanistan und Irak zurückzuführen ist – also auf die Gruppe der Geflüchteten, vor allem jener, die zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland zugewandert sind (Gülzau/Schneider/Courtman 2022: 6). In dieser Infografik lassen sich die jährlichen Einbürgerungszahlen detailliert anzeigen, insgesamt und für einzelnen Herkunftsländer und –ländergruppen.
Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit 2014–2024
Die Einbürgerungszahlen lassen sich per Mouseover einblenden. Per Klick auf die jeweiligen Herkunftsländer und Ländergruppen in der Legende können Sie diese aus- und einblenden. Dabei verändert sich auch der maximale Skalierungswert der y-Achse.
Anmerkung: Diese Abbildung unterscheidet nach Staatsangehörigkeit und nicht nach Schutzstatus. Die Gruppe „Sonstige“ beinhaltet alle Staatsangehörige, die nicht unter Afghanistan, Syrien, den Irak, Vereinigtes Königreich und die Europäische Union fallen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2025); Berechnung und Darstellung: wissenschaftlicher Stab des SVR
Welche Ereignisse haben sich seit 2014 auf die Einbürgerungszahlen ausgewirkt ?
Verschiedene gesellschaftspolitische Ereignisse haben im vergangenen Jahrzehnt die Entwicklung der Einbürgerungszahlen in Deutschland geprägt. Neben der großen Bereitschaft zur Einbürgerung und dem steigenden Einbürgerungspotenzial von Geflüchteten, beeinflussten insbesondere der sogenannte Brexit und die Corona-Pandemie das Einbürgerungsgeschehen. Die Auswirkungen dieser Ereignisse auf die Einbürgerungszahlen in Deutschland werden in der folgenden Grafik dargestellt.
Die Abbildungen unterscheiden nach Staatsangehörigkeit und nicht nach Schutzstatus. Die Gruppe „Sonstige“ beinhaltet alle Staatsangehörige, die nicht unter Afghanistan, Syrien, den Irak, Vereinigtes Königreich und die Europäische Union fallen. Quelle: Statistisches Bundesamt (2025); Berechnung und Darstellung: wissenschaftlicher Stab des SVR
Welche Auswirkungen könnte die Staatsangehörigkeitsreform 2024 auf die Einbürgerung von Geflüchteten haben?
Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, die seit dem 27. Juni 2024 in Kraft ist, brachte mehrere Änderungen im Bereich der Einbürgerung mit sich. Die damalige Bundesregierung einigte sich auf einen Kompromiss, der die Integration von Zugewanderten durch einen früheren und erleichterten Zugang zur Einbürgerung fördert, aber auch eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit voraussetzt (Walter-Franke/Yücetas 2024). Die folgende Infografik bietet einen Überblick über die aktuellen Einbürgerungsvoraussetzungen, und über die potenziellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen.
Auswirkungen der Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2024 auf die Einbürgerung von Geflüchteten
Einbürgerungskriterien nach § 10 StAG und ihre potenzielle Wirkung
Unveränderte
Bedingung
Tendenziell erleichternde Bedingung
Tendenziell verschärfende Bedingung
Anmerkung: Die Darstellung stellt nicht alle gesetzliche Vorgaben dar, sondern beschränkt sich auf die bedeutsamsten Einbürgerungsvoraussetzungen und relevanten gesetzlichen Änderungen, die den Einbürgerungsprozess von Antragstellenden prägen dürften.
Quelle: StAG (2024); Darstellung: wissenschaftlicher Stab des SVR
Auswirkungen der Staatsangehörigkeitsrechtsreform in aller Kürze: Die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit*, die uneingeschränkte Mehrstaatigkeit und unter Umständen die Härtefallregelung beim Spracherwerb erleichtern die Einbürgerung. Von diesen Liberalisierungen könnten Geflüchtete profitieren, auch wenn die wichtigsten Maßnahmen für sie weniger entscheidend sind als für andere Gruppen, da asylberechtigte Menschen meist schon vorher unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden konnten und mit sechs Jahren Mindestaufenthaltsdauer bereits eine kürzere Zeit auf die Einbürgerung warten mussten als andere Gruppen. Gleichzeitig aber stellen insbesondere die Anpassungen bei der Sicherung des Lebensunterhalts eine Verschärfung für Geflüchtete dar (SVR 2024: 195–212): Sie gehören zu denjenigen, die besonders stark von den gestiegenen Anforderungen bei der Lebensunterhaltssicherung betroffen sind (vgl. Gülzau/Schneider 2024: 12).
*Die Möglichkeit einer Einbürgerung nach einer Mindestaufenthaltsdauer von drei Jahren war vom 27. Juni 2024 bis zum 29. Oktober 2025 in Kraft.
Zuletzt am 18.11.2025 aktualisiert.
Weiterführende Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auch auf der Projektseite „Einbürgerung als ‚Integrationsbooster‘ für Geflüchtete“ des wissenschaftlichen Stabs und im 2024 erschienenen Policy Briefs „Zufluchtsland als neue Heimat“.
Ansprechpersonen
Dr. Marie Walter-Franke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Telefon: 030. 288 86 59 – 55
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Dr. Hakan Yücetas
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon: 030. 288 86 59 – 34
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