Der Sachverständigenrat
Das unabhängige Expertengremium
zu Integration und Migration
AufgabenUnabhängige PolitikberatungDer Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Integration und Migration sind zentrale Zukunftsthemen, die Politik und Gesellschaft auch in den nächsten Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung hat deswegen am 2. Dezember 2020 die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) beschlossen. Er knüpft an die Arbeit des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration an, der 2008 von einem Konsortium privater Stiftungen gegründet wurde. Aufgabe des Sachverständigenrats für Integration und Migration ist es laut Einrichtungserlass, die Politik in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Zivilgesellschaft
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig. In seinen Bewertungen und Einschätzungen ist er allein wissenschaftlichen Kriterien verpflichtet. Seine Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten werden veröffentlicht. Entsprechend des Einrichtungserlasses hat der Sachverständigenrat im Einzelnen folgende Aufgaben:
OrganisationDem interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die in ihren Disziplinen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Integration und Migration verfügen müssen und auf wissenschaftlichem Gebiet international ausgewiesen sind. Die Mitglieder des SVR werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesressorts und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nach Konsultation des Vorsitzes für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine in der Regel einmalige Wiederberufung ist zulässig. Grundlage der Berufung ist das Votum einer unabhängigen Findungskommission. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration wählt aus seiner Mitte für die Dauer von in der Regel drei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration wird bei seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt. Der Forschungsbereich ist Teil der Geschäftsstelle und dient dem Sachverständigenrat für Integration und Migration als erweiterter wissenschaftlicher Stab. Die Kosten des Sachverständigenrats für Integration und Migration und der Geschäftsstelle trägt der Bund auf Grundlage der im jeweiligen Bundeshaushalt veranschlagten Mittel. Für das Jahr 2022 standen hierfür rund 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens im November 2018 blickten ehemalige und aktuelle SVR-Mitglieder, die fördernden Stiftungen sowie die SVR-Geschäftsstelle gemeinsam mit Gästen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf die integrations- und migrationspolitischen Entwicklungen des letzten Jahrzehnts und die Beiträge des SVR zurück. Film ab!
| AnsprechpersonenDr. Holger KolbLeiter des Bereichs Aktuelle PublikationenDownloads:Mehr Informationen: |