Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
Stellungnahme | Oktober 2025
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen, anlässlich einer Anhörung am 6. Oktober 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung Stellung zu nehmen.
Mit dem Gesetzentwurf will die schwarz-rote Regierungskoalition die Einstufung bestimmter Länder als sicher vereinfachen. Konkret bedeutet dies, dass sie künftig durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung (und das heißt ohne Zustimmung des Bundesrats) möglich sein soll. Zum anderen soll die Regelung, dass in Verfahren über Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam zwingend ein Rechtsbeistand bestellt werden muss, wieder abgeschafft werden.
Die Stellungnahme des SVR beschränkt sich auf ausgewählte Aspekte des erstgenannten Vorhabens. Dabei unterstützt der SVR grundsätzlich die Idee, mit dem Instrument der sicheren Herkunftsländer die Asylmigration von anderen Zuwanderungsmöglichkeiten zu entkoppeln. Der gewählte Weg, die Listenerweiterung über eine Rechtsverordnung zu organisieren, ist allerdings verfassungsrechtlich nicht risikolos und erhöht die Komplexität des Rechts. Zugleich mahnt der SVR mehr Transparenz über die Kriterien zur Einstufung an und empfiehlt, auch am Ziel einer verbindlichen gemeinsamen europäischen Liste sicherer Herkunftsstaaten festzuhalten.
