Feste feiern, wie sie fallen? Zur Ausgestaltung von Einbürgerungsfeiern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

Policy Brief | Juni 2026

Einbürgerungsfeiern sind in vielen Einwanderungsländern etabliert, seit 2024 sind sie mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch in Deutschland gesetzlich verankert. Einbürgerungen sind dabei mehr als nur ein administrativer Akt: Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde bildet den Abschluss eines oft aufwendigen und für die Einzubürgernden biografisch und emotional bedeutsamen Prozesses. In der Praxis setzen die Kommunen die Einbürgerungsfeiern unterschiedlich um.

Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat in seinem Policy Brief untersucht, welche Erwartungen sich an die Einbürgerungsfeiern knüpfen und welche Wirkung sie entfalten können. Dabei wird beleuchtet, wie Kommunen die Feiern in der Praxis umsetzen.

Stellungnahme zur Novellierung des Integrations- und Teilhabegesetzes Schleswig-Holstein

Stellungnahme | Juni 2026

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe für Schleswig-Holstein (IntTeilhG) eine Stellungnahme abzugeben. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verankert ein auf Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Verständnis von Integration und unterstreicht die Potenziale von Zuwanderung und Vielfalt. Der SVR begrüßt die Novellierung ausdrücklich, insbesondere die vorgenommenen Ergänzungen im Bereich Bildung und Arbeitsmarktintegration und auch die Aufnahme des Bereichs Gesundheit und Pflege.

Darüber hinaus empfiehlt der SVR an einigen Stellen Ergänzungen und Konkretisierungen, etwa was klare Zuständigkeiten betrifft. Auch sollten die Integrationsstrategie und das Integrations- und Teilhabegesetz noch stärker verzahnt werden. Von zentraler Bedeutung für die Wirkung des Integrations- und Teilhabegesetzes ist schließlich die Frage der finanziellen Hinterlegung; der SVR empfiehlt hier, das Gesetz mit einem Förderbudget zu verknüpfen.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des AGG

Stellungnahme | Mai 2026

Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird am 27./28.05.2026 in den Ausschüssen beraten. Der Gesetzentwurf reagiert auf europarechtliche Anpassungserfordernisse, bringt aber auch eigene Vorstellungen ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) nimmt hierzu Stellung.

Zum einen bewertet der SVR ausgewählte Änderungen des Gesetzes wie das zivilgesellschaftliche Benachteiligungsverbot, die Änderung der Kirchenklausel, erweiterte Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die um zwei Monate verlängerte Präklusionsfrist. Zum anderen geht der SVR auf Aspekte ein, die nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, wie die nicht erfolgte Umstellung auf kollektiven Rechtschutz. Grundsätzlich begrüßt der SVR die behutsame Reform und sieht Verbesserungen im Sinne eines effektiven Schutzes vor Diskriminierung, bedauert aber, dass der Gesetzentwurf keine Missbrauchsklausel in Bezug auf das sogenannte AGG-Hopping enthält.

A Job and a Hard Place? Schattenseiten der Nutzung einer liberalisierten Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland

Kurzinformation | Mai 2026

Um Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten sowie für eine Ausbildung oder ein Studium attraktiver zu machen, ist das Bildungs- und Erwerbsmigrationsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach liberalisiert worden. Inzwischen zeigen sich jedoch auch Schattenseiten dieser Entwicklung: Die vereinfachten Möglichkeiten eröffnen Spielräume für zweckwidrige Nutzung und können damit zu prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen führen. Betroffen sind davon vor allem internationale Auszubildende und Studierende sowie Zugewanderte, die sich über die Chancenkarte zur Jobsuche in Deutschland aufhalten. In einer Kurzinformation zeigt der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) Möglichkeiten zur Nachsteuerung auf.

Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft

Jahresgutachten | Mai 2026

Wohnen gehört seit Jahren zu den zentralen gesellschaftspolitischen Themen. Für Migrantinnen und Migranten ist der Zugang zu Wohnraum besonders herausfordernd. Gleichzeitig ist Wohnen mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Die Wohnsituation beeinflusst Integration und Teilhabe wie den Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt und das soziale Miteinander. Auch für die Gewinnung von Fachkräften spielt bezahlbarer Wohnraum eine Rolle.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat deshalb in seinem Jahresgutachten 2026 „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ untersucht: Wie wohnen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund? Wie wirkt sich die Wohnsituation auf den Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung und auf das soziale Miteinander aus? Und welche Handlungsempfehlungen lassen sich daraus für die Migrations-, Integrations- und Wohnungspolitik ableiten?

Ein Video-Statement von Prof. Kluth und Prof. Glorius finden Sie unter diesem Link.

Stellungnahme zum Saarländischen Integrations- und Teilhabegesetz

Stellungnahme | April 2026

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Gesetzentwurf zur Förderung von Integration und Teilhabe im Saarland (Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz – InTG SL) eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verankert ein auf Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Verständnis von Integration und unterstreicht die Potenziale von Zuwanderung und Vielfalt.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der SVR, das Gesetz konkreter mit einem Förderbudget zu verknüpfen. Die Hinterlegung mit finanziellen Mitteln würde die Verbindlichkeit der im Gesetz festgeschriebenen Regelungen stärken und integrationspolitische Strukturen vor Ort dauerhaft sichern. Der Entwurf bekennt sich zu dem Anliegen, Integration als Querschnittsaufgabe zu verankern. Der SVR regt an, Vorgaben für eine stärkere ressortübergreifende Abstimmung in integrationsrelevanten Fragen zu integrieren, um dieses Ziel zu konkretisieren.

Jung und gesund – alt und krank? Wie Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland ihre Gesundheit einschätzen

Kurzinformation | März 2026

Fühlen sich jüngere Zugewanderte gesünder als ältere? Und wie beurteilen im Vergleich dazu Menschen ohne Migrationshintergrund ihren Gesundheitszustand? Was sind mögliche Gründe für unterschiedliche Einschätzungen?

Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat hierzu Daten aus dem SVR-Integrationsbarometer 2024 ausgewertet und die Ergebnisse in der Kurzinformation „Jung und gesund – alt und krank? Wie Menschen mit Migrationshintergrund ihre Gesundheit einschätzen“ veröffentlicht.

Integration in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2024

Expertise | Dezember 2025

Im Rahmen einer Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2024 hat der wissenschaftliche Stab des SVR den Stand der Integration in Hamburg untersucht. Es handelt sich bereits um die vierte Analyse dieser Art und ermöglicht damit einen Vergleich der Ergebnisse über mehrere Zeitpunkte hinweg. Insgesamt zeigt sich für Hamburg dabei ein mehrheitlich positives Bild: Das Integrationsklima wird positiv bewertet und die Mehrheit der Befragten fühlt sich Deutschland und Hamburg zugehörig. Der Arbeitsplatz ist nach wie vor zentral für den Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte. Defizite bestehen im Bereich der nicht elektoralen politischen Partizipation, denn Zugewanderte und ihre Nachkommen sind in Hamburg deutlich seltener politisch aktiv als Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte. Zudem ist das Vertrauen in Institutionen wie Bezirksverwaltung, Polizei oder Bildungswesen bei beiden Gruppen tendenziell zurückgegangen.

Die Expertise wurde im Auftrag der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg erstellt.

Integration in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022

Expertise | Dezember 2025

Im Rahmen einer Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022 hat der wissenschaftliche Stab des SVR den Stand der Integration in Hamburg untersucht. Es handelt sich bereits um die dritte Analyse dieser Art und erlaubt damit einen Vergleich der Ergebnisse zwischen mehreren Zeitpunkten. Insgesamt zeigt sich für Hamburg dabei ein überwiegend positives Bild: Das Integrationsklima wird etwas positiver bewertet als in den vergangenen Jahren und die Mehrheit der Befragten fühlt sich Deutschland und Hamburg zugehörig. Der Arbeitsplatz ist zentral für die Integration und die Kontakthäufigkeit zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte ist dort deutlich höher als im Jahr 2020. Die politische Teilhabe der Befragten mit Migrationshintergrund in Hamburg hat im Vergleich zum Integrationsbarometer 2020 um 3 Prozentpunkte zugenommen.

Die Expertise wurde im Auftrag der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg erstellt.

Fakten zur Einwanderung in Deutschland (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Dezember 2025

In der aktuellen Debatte um Zuwanderung werden validierte Informationen benötigt. Diese bietet das aktualisierte Faktenpapier des Sachverständigenrats für Integration und Migration. Darin finden Sie die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Zusammensetzung der Bevölkerung, der Zuwanderung (inkl. Arbeitsmigration und Asyl) sowie zu Qualifikation und Erwerbstätigkeit von Zuwanderinnen und Zuwanderern.

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Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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