Stellungnahme zum Saarländischen Integrations- und Teilhabegesetz

Stellungnahme | Juli 2026

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, anlässlich einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarländischen Landtags am 27. August 2026 zum Gesetzentwurf zur Förderung von Integration und Teilhabe im Saarland (Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz – InTG SL) eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Der vorgelegte Gesetzentwurf verankert ein auf Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Verständnis von Integration und unterstreicht die Potenziale von Zuwanderung und Vielfalt.

Im Vergleich zum Referentenentwurf, den der SVR im April 2026 kommentiert hat, enthält der Gesetzentwurf jetzt Konkretisierungen, die der SVR begrüßt. Gleichzeitig sieht der SVR Nachbesserungsmöglichkeiten im parlamentarischen Prozess. So empfiehlt er, deutlicher verbindliche Zuständigkeiten zu benennen und das Gesetz konkreter mit einem Förderbudget zu verknüpfen. Die Hinterlegung mit finanziellen Mitteln würde die Verbindlichkeit der im Gesetz festgeschriebenen Regelungen stärken und integrationspolitische Strukturen vor Ort dauerhaft sichern.

Fakten zu Flucht und Asyl (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Juli 2026

In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und der EU zusammengestellt. Darin enthalten sind Daten zu Asylanträgen, Herkunftsländern, Schutzquoten und Aufenthaltsbeendigung. Zudem gibt es Informationen zum neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem sowie zu inländischen Asylverfahren und -leistungen. Auch der Zugang zu Bildung und Erwerbstätigkeit wird beleuchtet. Ein gesonderter Abschnitt informiert über die Fluchtzuwanderung aus der Ukraine.

SVR-Jahresbericht 2025

Jahresbericht | Juli 2026

Der Jahresbericht gibt einen Einblick in Aufgaben und Arbeit des SVR und der ihn unterstützenden Geschäftsstelle. In Interviews und Beiträgen gehen die Sachverständigen zum einen auf das SVR-Jahresgutachten 2025 ein, das sich mit der Umsetzung einiger aktuellen Regelungen im Bereich der Integrations- und Migrationspolitik und ihrer praktischen Wirkung befasst. Zum anderen beleuchten sie die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und machen Vorschläge für eine chancengleichere Bildungspolitik. Auch die Forschungsprojekte des wissenschaftlichen Stabs des SVR sind Gegenstand des Berichts. Dabei geht es etwa um transnationale Netzwerke und zivilgesellschaftliche Aktivitäten afghanischer und syrischer Communitys in Deutschland, politische Partizipation junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie um das Potenzial, das internationale Fachkräfte für Kitas und Schulen darstellen.

Jahresbericht – Download

Sinkendes Vertrauen als Demokratierisiko? Politisches Vertrauen und Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft

Policy Brief | Juli 2026

Das politische Vertrauen in Deutschland war lange Zeit bemerkenswert stabil. Zwischen 2022 und 2024 ist es jedoch deutlich gesunken: Menschen ohne Migrationshintergrund vertrauten 2022 der Bundesregierung und dem Bundestag jeweils noch zu rund zwei Drittel, im Jahr 2024 nur noch zu 44 bzw. 53 Prozent. Menschen mit Migrationshintergrund bringen beiden Institutionen zwar weiterhin etwas mehr Vertrauen entgegen, doch auch in dieser Bevölkerungsgruppe gingen die Werte zurück – für die Bundesregierung von 72 auf 60 Prozent und für den Bundestag von 70 auf 61 Prozent.

Auf Grundlage von Daten des SVR-Integrationsbarometers und der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) beleuchtet der Policy Brief die verschiedenen Faktoren, die politisches Vertrauen beeinflussen und zeigt auf, wie dieses mit politischer Beteiligung zusammenhängt.

Feste feiern, wie sie fallen? Zur Ausgestaltung von Einbürgerungsfeiern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

Policy Brief | Juni 2026

Einbürgerungsfeiern sind in vielen Einwanderungsländern etabliert, seit 2024 sind sie mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch in Deutschland gesetzlich verankert. Einbürgerungen sind dabei mehr als nur ein administrativer Akt: Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde bildet den Abschluss eines oft aufwendigen und für die Einzubürgernden biografisch und emotional bedeutsamen Prozesses. In der Praxis setzen die Kommunen die Einbürgerungsfeiern unterschiedlich um.

Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat in seinem Policy Brief untersucht, welche Erwartungen sich an die Einbürgerungsfeiern knüpfen und welche Wirkung sie entfalten können. Dabei wird beleuchtet, wie Kommunen die Feiern in der Praxis umsetzen.

Stellungnahme zur Novellierung des Integrations- und Teilhabegesetzes Schleswig-Holstein

Stellungnahme | Juni 2026

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe für Schleswig-Holstein (IntTeilhG) eine Stellungnahme abzugeben. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verankert ein auf Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Verständnis von Integration und unterstreicht die Potenziale von Zuwanderung und Vielfalt. Der SVR begrüßt die Novellierung ausdrücklich, insbesondere die vorgenommenen Ergänzungen im Bereich Bildung und Arbeitsmarktintegration und auch die Aufnahme des Bereichs Gesundheit und Pflege.

Darüber hinaus empfiehlt der SVR an einigen Stellen Ergänzungen und Konkretisierungen, etwa was klare Zuständigkeiten betrifft. Auch sollten die Integrationsstrategie und das Integrations- und Teilhabegesetz noch stärker verzahnt werden. Von zentraler Bedeutung für die Wirkung des Integrations- und Teilhabegesetzes ist schließlich die Frage der finanziellen Hinterlegung; der SVR empfiehlt hier, das Gesetz mit einem Förderbudget zu verknüpfen.

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Stellungnahme | Mai 2026

Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird am 27./28.05.2026 in den Ausschüssen beraten. Der Gesetzentwurf reagiert auf europarechtliche Anpassungserfordernisse, bringt aber auch eigene Vorstellungen ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) nimmt hierzu Stellung.

Zum einen bewertet der SVR ausgewählte Änderungen des Gesetzes wie das zivilgesellschaftliche Benachteiligungsverbot, die Änderung der Kirchenklausel, erweiterte Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die um zwei Monate verlängerte Präklusionsfrist. Zum anderen geht der SVR auf Aspekte ein, die nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, wie die nicht erfolgte Umstellung auf kollektiven Rechtschutz. Grundsätzlich begrüßt der SVR die behutsame Reform und sieht Verbesserungen im Sinne eines effektiven Schutzes vor Diskriminierung, bedauert aber, dass der Gesetzentwurf keine Missbrauchsklausel in Bezug auf das sogenannte AGG-Hopping enthält.

A Job and a Hard Place? Schattenseiten der Nutzung einer liberalisierten Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland

Kurzinformation | Mai 2026

Um Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten sowie für eine Ausbildung oder ein Studium attraktiver zu machen, ist das Bildungs- und Erwerbsmigrationsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach liberalisiert worden. Inzwischen zeigen sich jedoch auch Schattenseiten dieser Entwicklung: Die vereinfachten Möglichkeiten eröffnen Spielräume für zweckwidrige Nutzung und können damit zu prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen führen. Betroffen sind davon vor allem internationale Auszubildende und Studierende sowie Zugewanderte, die sich über die Chancenkarte zur Jobsuche in Deutschland aufhalten. In einer Kurzinformation zeigt der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) Möglichkeiten zur Nachsteuerung auf.

Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft

Jahresgutachten | Mai 2026

Wohnen gehört seit Jahren zu den zentralen gesellschaftspolitischen Themen. Für Migrantinnen und Migranten ist der Zugang zu Wohnraum besonders herausfordernd. Gleichzeitig ist Wohnen mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Die Wohnsituation beeinflusst Integration und Teilhabe wie den Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt und das soziale Miteinander. Auch für die Gewinnung von Fachkräften spielt bezahlbarer Wohnraum eine Rolle.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat deshalb in seinem Jahresgutachten 2026 „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ untersucht: Wie wohnen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund? Wie wirkt sich die Wohnsituation auf den Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung und auf das soziale Miteinander aus? Und welche Handlungsempfehlungen lassen sich daraus für die Migrations-, Integrations- und Wohnungspolitik ableiten?

Ein Video-Statement von Prof. Kluth und Prof. Glorius finden Sie unter diesem Link.

Stellungnahme zum Saarländischen Integrations- und Teilhabegesetz

Stellungnahme | April 2026

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Gesetzentwurf zur Förderung von Integration und Teilhabe im Saarland (Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz – InTG SL) eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verankert ein auf Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Verständnis von Integration und unterstreicht die Potenziale von Zuwanderung und Vielfalt.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der SVR, das Gesetz konkreter mit einem Förderbudget zu verknüpfen. Die Hinterlegung mit finanziellen Mitteln würde die Verbindlichkeit der im Gesetz festgeschriebenen Regelungen stärken und integrationspolitische Strukturen vor Ort dauerhaft sichern. Der Entwurf bekennt sich zu dem Anliegen, Integration als Querschnittsaufgabe zu verankern. Der SVR regt an, Vorgaben für eine stärkere ressortübergreifende Abstimmung in integrationsrelevanten Fragen zu integrieren, um dieses Ziel zu konkretisieren.