Anerkennung ausländischer Abschlüsse/Anerkennungsgesetz
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (kurz „Anerkennungsgesetz“) erleichtert es Fachkräften aus dem Ausland, ihre beruflichen Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt anerkennen zu lassen. Seit dem 1. April 2012 haben Personen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, einen Rechtsanspruch darauf, ihren Abschluss mit den Anforderungen an denselben Beruf in Deutschland vergleichen zu lassen, wenn dieser bundesrechtlich geregelt ist. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, inwiefern der im Ausland erworbene Abschluss einem in Deutschland erworbenen gleichwertig ist. Wenn sich die Ausbildungsinhalte wesentlich unterscheiden und dies nicht durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen wird, muss eine Ausgleichsmaßnahme absolviert werden. Die fehlenden Inhalte werden in einem Zwischenbescheid beschrieben. Die betreffende Person kann in dem Fall entweder einen Anpassungslehrgang absolvieren, der die festgestellten Unterschiede adressiert und mit einem Abschlussgespräch oder einer Prüfung endet, oder eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung ablegen. In → reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung.
