Ankerzentrum
Das Akronym AnkER steht für Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehrzentren. Es handelt sich um ein Unterbringungskonzept für → Asylsuchende, das im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von März 2018 vereinbart wurde. Ziel der Ankerzentren ist es, die → Asylverfahren effizienter zu gestalten, bei Menschen mit → Bleibeperspektive früh mit Integrationsangeboten zu beginnen und im Falle ablehnender Entscheidungen den Prozess der Rückkehr zügig einzuleiten. Wie schon die → Ankunftszentren vereinen sie dafür alle Schritte des Asylverfahrens und alle beteiligten Behörden unter einem Dach. Die bestehenden Strukturen sollen um eine Asylverfahrensberatung, herkunftssprachliche Wertevermittlung und → Erstorientierung, Rückkehrberatung und Rechtsantragstellen erweitert werden. Mit Ausnahme von unbegleiteten Minderjährigen sollen alle Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Asylverfahrens in solchen Zentren untergebracht werden. Wie die Zentren genau ausgestaltet werden sollen, hat der Bund nicht im Einzelnen vorgegeben; die Länder können hier eigene Schwerpunkte setzen.
