Aufnahmeprogramme

Staatlich organisierte Aufnahmeprogramme (teils auch als „kollektive“ Aufnahmeprogramme zusammengefasst) erlauben die legale Einreise einer vorab definierten Gruppe von Schutzbedürftigen. Dabei werden Maßnahmen zum vorübergehenden Schutz (Humanitäre Aufnahmeprogramme) und dauerhafte Maßnahmen ( Resettlement) unterschieden. Humanitäre Aufnahmeprogramme zielen vor allem darauf ab, einer Gruppe von → Flüchtlingen in akuten Krisensituationen (z. B. bei einem Bürgerkrieg) schnell Zuflucht zu gewähren. Beim Resettlement handelt es sich um die Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die sich in Erstaufnahmestaaten aufhalten und dort keine positive Zukunftsperspektive haben, aber auf absehbare Zeit auch nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Nationalstaaten können zusätzliche Kriterien (z. B. besondere Schutzbedürftigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe) für die Aufnahme von Kontingenten festlegen. Die Aufnahmezusage wird jedoch stets für den Einzelfall nach Prüfung der relevanten Kriterien gegeben.

Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern sog. private finanzierte Programme (private/community sponsorship programmes), in denen sich innerhalb eines staatlichen aufgelegten Programms Privatpersonen oder zivilgesellschaftliche Gruppen aktiv an der Flüchtlingsaufnahme beteiligen, z. B. für einen bestimmten Zeitraum finanziell für den aufgenommenen Flüchtling bürgen oder ihm/ihr im Integrationsprozess zur Seite stehen.