Binnenflüchtling

Binnenflüchtlinge sind Menschen, die ihren Heimatort verlassen mussten, aber keine Staatsgrenze überschritten haben, sondern innerhalb ihres Heimatlandes in eine andere Region oder Stadt geflohen sind, in der sie sich (vorerst) Sicherheit versprechen. Sie werden auch als Binnenvertriebene oder Intern Vertriebene bzw. im Englischen als Internally Displaced Persons (IDP) bezeichnet. Anders als grenzüberschreitende → Flüchtlinge fallen Binnenflüchtlinge nicht unter die → Genfer Flüchtlingskonvention. Auf internationaler Ebene setzen vor allem die rechtlich allerdings nicht verbindlichen → UN-Leitlinien zu Binnenvertreibung (Guiding Principles on Internal Displacement) sowie die (rechtsverbindliche) → Kampala-Konvention der Afrikanischen Union normative Standards für den staatlichen Umgang mit Binnenflüchtlingen.

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