Bleibeperspektive

→ Asylbewerberinnen und -bewerbern aus bestimmten Herkunftsländern wird eine gute Bleibeperspektive zugesprochen. Welche Länder dies sind, wird vom BAMF halbjährlich festgelegt. Es handelt sich um Länder, aus denen eine erhebliche Zahl von Staatsangehörigen einen Asylantrag stellt und bei denen die → Anerkennungsquote über 50 Prozent liegt. Die Einteilung hat u. a. Auswirkungen auf den Zugang zu Integrationsangeboten. So können Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive schon während des → Asylverfahrens einen → Integrationskurs besuchen. Am anderen Ende des Spektrums stehen Asylsuchende aus sog. → sicheren Herkunftsstaaten, die von Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Dem Konzept wurde in den vergangenen Jahren unterschiedlich große Bedeutung zugemessen: 2019 wurde die Differenzierung zunächst verstetigt, 2022 teilweise wieder abgeschafft. 2023 wurde das Konzept wieder wichtiger, z. B. für die Priorisierung von Anträgen im Asylverfahren und arbeitsmarktpolitische Vermittlungsbestrebungen. 

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