Bleibeperspektive
→ Asylbewerberinnen und -bewerbern aus bestimmten Herkunftsländern wird eine gute Bleibeperspektive zugesprochen. Welche Länder dies sind, wird vom BAMF halbjährlich festgelegt. Es handelt sich um Länder, aus denen eine erhebliche Zahl von Staatsangehörigen einen Asylantrag stellt und bei denen die → Anerkennungsquote über 50 Prozent liegt. Die Einteilung hat u. a. Auswirkungen auf den Zugang zu Integrationsangeboten. So können Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive bereits in den ersten Monaten des Aufenthalts bestimmte Maßnahmen der Arbeitsförderung in Anspruch nehmen. Am anderen Ende des Spektrums stehen Asylsuchende aus sog. → sicheren Herkunftsstaaten, die von Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
