Einwanderung

Einwanderung bezeichnet die Einreise und einen damit verbundenen dauerhaften Aufenthalt in einem Land, welches nicht das Herkunftsland ist. Synonym werden oft die Begriffe Immigration oder auch → Zuwanderung verwendet. Eine eindeutige juristische Abgrenzung der Begriffe gibt es nicht. Zuwanderung umfasst aber grundsätzlich alle Formen der längerfristigen grenzüberschreitenden Migration, d. h. beispielsweise auch temporäre Aufenthalte (ausgenommen Tourismus).

Datenschutz
Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: