Einwanderung
Einwanderung bezeichnet die Einreise und einen damit verbundenen dauerhaften Aufenthalt in einem Land, welches nicht das Herkunftsland ist. Synonym werden oft die Begriffe Immigration oder auch → Zuwanderung verwendet. Eine eindeutige juristische Abgrenzung der Begriffe gibt es nicht. Zuwanderung umfasst aber grundsätzlich alle Formen der längerfristigen grenzüberschreitenden Migration, d. h. beispielsweise auch temporäre Aufenthalte (ausgenommen Tourismus).
