Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter → Aufenthaltstitel, ähnlich wie die → Niederlassungserlaubnis. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU beinhaltet jedoch außerdem das Recht auf Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat. → Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig fünf Jahre in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgehalten haben, können die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU erhalten.

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