Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein Artikelgesetz, das die Bedingungen der Einreise zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (s. → Arbeitsmigration) an einigen Stellen grundlegend ändert. Das Gesetz erleichtert vor allem die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften. Zudem sind Erleichterungen für Personen enthalten, die zur Nachqualifikation im Rahmen der → Anerkennung ausländischer Abschlüsse nach Deutschland einreisen wollen. Das FEG ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Erweitert und ergänzt wurde es im Sommer 2023 durch das in verschiedenen Stufen im November 2023, im März 2024 und im Juni 2024 in Kraft getretene Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Seitdem ist der Arbeitsmarkt auch für Personen geöffnet, die keine nach deutschen Standards anerkannte Qualifikation nachweisen können. Neu ist auch die Chancenkarte, die den Zugang zur Arbeitsplatzsuche erleichtern bzw. für Personen ohne ausländerrechtlichen Fachkraftstatus erst ermöglichen soll. Sie beruht auf einem → Punktesystem mit verschiedenen Auswahlkriterien, u. a. Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse und Berufserfahrung. Außerdem wurde die Verdienstgrenze für die → Blaue Karte EU abgesenkt.
