Familiennachzug

Als Familiennachzug wird der Zuzug von ausländischen Familienangehörigen eines Deutschen oder eines → Ausländers bzw. einer Ausländerin bezeichnet. Dazu wird dem ausländischen Familienangehörigen eine → Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der Familieneinheit erteilt. Man unterscheidet zwischen Ehegatten- und Kindernachzug. Zudem können Eltern eines minderjährigen Ausländers bzw. einer minderjährigen Ausländerin eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland lebt. In Härtefällen können auch sonstige Familienmitglieder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Möglichkeit des Familiennachzugs ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft; bei Flüchtlingen hängt es z. B. davon ab, welche Schutzform sie erhalten haben.  Asylbewerber/Asylsuchender/Flüchtling

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