Generationenschnitt
Damit das Staatsangehörigkeitsrecht den Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft gerecht wird, schlägt der SVR einen Doppelpass mit Generationenschnitt vor. Damit würde eine → doppelte Staatsangehörigkeit für eine oder mehrere Übergangsgenerationen ermöglicht und zugleich eine unbegrenzte Weitergabe der → Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes vermieden. Die automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Nachkommen von → Zugewanderten würde in den Fällen gekappt, in denen die Auswanderung Generationen zurückliegt (sog. Generationenschnitt). Damit soll vermieden werden, dass über Generationen die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Vorfahren weitergegeben wird, obwohl zu diesem Land keine oder kaum mehr eine Beziehung besteht. Eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit ist somit nicht vorgesehen.
Konkret bedeutet dies, dass die doppelte Staatsangehörigkeit für die in Deutschland geborenen Kinder von Zugewanderten (und ggf. auch für die Enkelgeneration) akzeptiert wird. Gleiches gilt im Bereich der → Einbürgerung von Zugewanderten der ersten Generation. Zusätzlich ist ein Mechanismus erforderlich, der eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit über das Abstammungsprinzip und damit eine Anhäufung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten verhindert. Letzteres wirft nicht nur rechtstechnische, sondern auch demokratietheoretische Probleme auf, wenn etwa in großer Zahl Personen in Staaten wählen können, von deren Gesetzgebung sie kaum oder gar nicht betroffen sind und die bereits ihre Vorfahren verlassen haben. Zudem ist denkbar, dass innenpolitische Konflikte aus dem Herkunftsland exportiert und im Einwanderungsland zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen gemacht werden. Voraussetzung für die Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt wären Vereinbarungen mit den Regierungen der Herkunftsländer, die dauerhafte Weitergabe ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland zu begrenzen. Der Doppelpass mit Generationenschnitt wird von Deutschland bereits gegenüber den eigenen, im Ausland lebenden Staatsangehörigen praktiziert, ebenso von weiteren Einwanderungsländern (z. B. Kanada und Schweden).
