Genfer Flüchtlingskonvention

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein internationales Abkommen zur Rechtsstellung und zum Schutz von → Flüchtlingen. Sie wurde 1951 verabschiedet und galt ursprünglich nur für infolge des Zweiten Weltkriegs Geflüchtete. Durch das Zusatzprotokoll von 1967 wurde die GFK geografisch und zeitlich erweitert und verschafft heute Menschen weltweit rechtliche Anerkennung, die gezwungen sind, auf Grund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ihr Land zu verlassen, um in einem anderen Zuflucht zu suchen (Art. 1 Abschnitt 1 GFK). Einem oder beiden UN-Instrumenten sind bisher insgesamt 147 Staaten beigetreten. Die GFK regelt, wer als Flüchtling anerkannt wird und wer vom Flüchtlingsschutz ausgeschlossen ist (z. B. Kriegsverbrecher) und verbietet die Ausweisung und Zurückweisung in ein Land, in dem das Leben oder die Freiheit des Flüchtlings bedroht sind (das non-refoulment Prinzip). Darüber hinaus bestimmt die GFK, welche sozialen Rechte (Bildung, medizinische Versorgung, Religions- und Bewegungsfreiheit) und welche Unterstützung (Sozialleistungen) Menschen auf der Flucht erhalten sollen.

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