Hasskriminalität/Hassgewaltkriminalität

Der Begriff Hasskriminalität bezeichnet Straftaten, die das Opfer deshalb treffen, weil dieses einer bestimmten Gruppe angehört (z. B. Ethnie). Es handelt sich um einen Teilbereich der politisch motivierten Kriminalität. Straftaten, die eindeutig gegen Zuwanderinnen und Zuwanderer bzw. als solche wahrgenommene Personen gerichtet sind, werden als fremdenfeindlich motivierte Hasskriminalität statistisch erfasst.

Hassgewaltkriminalität bezeichnet innerhalb der Hasskriminalität Straftaten, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Täterinnen und Täter erkennen lassen. Im Einzelnen sind das Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstands- und Sexualdelikte.

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