Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union (Blue Card)
Die Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union wurde 2009 erlassen, um die Einreise und den Aufenthalt von → Drittstaatsangehörigen in hochqualifizierten Beschäftigungen zu regeln (sog. Blue Card bzw. → Blaue Karte EU). Deutschland hat die Richtlinie 2012 in nationales Recht umgesetzt. Sie erleichtert den Arbeitsmarktzugang für Akademiker und Akademikerinnen aus Drittstaaten zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Neben einem Hochschulstudium ist ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt erforderlich. 2021 wurde eine neue Richtlinie erlassen, die die alte Hochqualifiziertenrichtlinie abgelöst hat. Sie wurde mit der Reform der Fachkräfteeinwanderung 2023 in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 18. November 2023 gilt für Arbeitskräfte, die über die Blaue Karte EU einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen, deren ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können seither auch in anderen Branchen arbeiten.
