Integrationskurs
Mit der Einführung des → Zuwanderungsgesetzes 2005 wurden erstmals bundesweit Integrationskurse für Zugewanderte eingeführt. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (sog. Basis- und Aufbaukurs) und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs umfasst mindestens 600 Stunden und schließt mit einem Sprachtest ab („Deutsch-Test für Zuwanderer“). Der 100-stündige Orientierungskurs findet im Anschluss an den Sprachkurs statt und gibt eine Einführung in Recht, Geschichte und Kultur der deutschen Gesellschaft. Er schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab. Unter bestimmten Bedingungen können → Ausländer und Ausländerinnen zu der Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Bei → Flüchtlingen erhalten meist nur Personen mit → Aufenthaltserlaubnis einen schnellen Zugang, sie haben einen rechtlichen Anspruch. Flüchtlinge mit → Aufenthaltsgestattung, d. h. während ihres Asylverfahrens, und mit einer → Duldung sind nur teilnahmeberechtigt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. . Im Anschluss können Personen ihre Sprachkompetenzen in → Berufssprachkursen weiterentwickeln.
Berufssprachkurse: Die Kurse bereiten auf fortgeschrittenem Sprachniveau auf konkrete berufliche Tätigkeiten vor, z. B. für eine Tätigkeit in der Pflege oder in der Kindertagesbetreuung. Sie umfassen daher dezidiert fachspezifische Inhalte. Berufssprachkurse werden z. B. durch das BAMF durchgeführt und schließen i.d.R. an den Integrationskurs an.
