Kampala-Konvention
: Das Übereinkommen der Afrikanischen Union (AU) zum Schutz und zur Unterstützung von Binnenvertriebenen in Afrika (kurz: Kampala-Konvention) wurde 2009 verabschiedet und trat 2012 in Kraft. In Anlehnung an die rechtlich nicht bindenden → UN-Leitlinien zu Binnenvertreibung formuliert die Konvention Regelungen zum Umgang mit Binnenmigration in Afrika. Es handelt sich um den ersten kontinentweiten rechtsverbindlichen Vertrag, der Binnenmigration umfassend und detailliert behandelt. Die Kampala-Konvention gilt daher als ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Rechts zu Binnenmigration. Die Kampala-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, Binnenvertriebene zu unterstützen und zu schützen und Fluchtursachen zu reduzieren. Zudem sollen Menschen vor Zwangsevakuierung geschützt werden, sofern diese nicht für Sicherheit und Gesundheit notwendig ist.
