Reguliertes free choice-Modell

Dieser Vorschlag des SVR verbindet das → Dublin-Prinzip (s. Gemeinsames Europäisches Asylsystem) mit der als free choice bekannten Idee, dass  Flüchtlinge ihren Aufenthaltsort frei wählen können. Für die Durchführung der → Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden wäre nach dem SVR-Modell weiterhin der Staat der Ersteinreise zuständig. Dies würde aber zunehmend unter europäischer (Mit-)Verantwortung geschehen. Um die Staaten an den EU-Außengrenzen zu entlasten, schlägt der SVR vor, die Weiterwanderungsabsichten von anerkannten Flüchtlingen für eine korrigierende Umverteilung zu nutzen. Dafür würden anerkannten Flüchtlingen schrittweise  Freizügigkeitsrechte gewährt. Diese wären aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Voraussetzung dafür könnte z. B. eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration sein (das würde zugleich die Zahl der Weiterwandernden beschränken). Außerdem wäre denkbar, dass anerkannte Asylsuchende, die innerhalb Europas weiterwandern, nur eingeschränkte Sozialleistungen erhalten. Zusätzlich zu diesem regulierten free choice-Modell könnte ein Mechanismus des finanziellen Ausgleichs eingeführt werden: Wenn Länder z. B. überdurchschnittlich viele Flüchtlinge aufnehmen, würden die Kosten dafür zumindest teilweise durch zusätzliche EU-Zuweisungen ausgeglichen. Diese würden entsprechend von EU-Ländern getragen, bei denen die Zahl der Flüchtlinge unter dem Durchschnitt liegt.

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