Schutzquote
Die Schutzquote (auch Gesamtschutzquote) benennt den Anteil aller Asylanerkennungen, der Gewährungen von Flüchtlings- sowie subsidiärem Schutz und der Feststellungen eines nationalen Abschiebeverbotes an der Gesamtzahl der Entscheidungen des BAMF im betreffenden Zeitraum. Die bereinigte Gesamtschutzquote ist der Anteil positiver Entscheidungen an allen Entscheidungen ohne sog. formelle Entscheidungen, also Fälle, die sich vor der Entscheidung durch das BAMF anderweitig erledigt haben (z. B. aufgrund der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats im Rahmen des → Dublin-Verfahrens).
