Sichere Herkunftsstaaten

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse davon ausgegangen wird, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden (z. B. Folter). Anträge von → Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Kann ein Asylbewerber bzw. eine Asylbewerberin dennoch glaubhaft machen, dass er/sie in einem sicheren Herkunftsstaat verfolgt wird, kann ihm/ihr individuell Schutz gewährt werden. SSichere Herkunftsstaaten sind nach deutschem Recht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, sowie Georgien, die Republik Moldau, Ghana und Senegal. Der SVR unterstützt grundsätzlich die Listung sicherer Herkunftsländer als migrationspolitisches Steuerungsinstrument, mahnt aber eine transparente Grundlage zur Identifikation solcher Länder an; im Idealfall sollte es eine EU-weit einheitliche Liste geben. Ein entsprechender Vorschlag wurde im April 2025 von der EU-Kommission eingebracht.

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