Vorübergehender Schutz

Beim vorübergehenden Schutz handelt es sich um einen in der EU nach gemeinsamen Mindeststandards vergebenen humanitären Schutztitel für Vertriebene (insbesondere aufgrund von kriegs- oder bürgerkriegsbedingter massenhafter Vertreibung). Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen auf die Mitgliedstaaten, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind. Die Richtlinie wird bisweilen auch kurz “Massenzustromrichtlinie” genannt. Geschaffen wurde sie infolge der Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien; sie sollte einen Mechanismus bieten, um in ähnlichen Situationen Bürgerkriegsflüchtlinge und Vertriebene schnell und ohne die Durchführung eines Asylverfahrens aufnehmen zu können. Ein Solidaritätsmechanismus soll dafür sorgen, dass die Belastungen aufgrund eines Massenzustroms von Vertriebenen ausgewogen auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Der vorübergehende Schutz ermöglicht Zugänge zu Erwerbstätigkeit und Bildung sowie eine angemessene Unterbringung und soziale bzw. medizinische Versorgung. Sofern die Gründe für den Schutz nicht entfallen, verlängert sich die Anwendung der Richtlinie nach einem Jahr automatisch um zweimal sechs Monate. Auf Vorschlag der Kommission und erneuten Ratsbeschluss kann die Anwendung nochmals um ein Jahr verlängert werden. Erstmals aktiviert wurde die Richtlinie infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und der damit verbundenen massiven Fluchtbewegungen in Mitgliedstaaten der EU durch Ratsbeschluss am 4. März 2022. Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge in der EU wurde mehrfach verlängert und gilt derzeit bis zum 4. März 2026.

Datenschutz
Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: