Zugewanderte
Als Zugewanderte bezeichnet der SVR Zuwanderer und Zuwanderinnen der ersten Generation. Das heißt Personen, die selbst aus dem Ausland zugezogen sind, unabhängig von ihrer derzeitigen → Staatsangehörigkeit.
Als Zugewanderte bezeichnet der SVR Zuwanderer und Zuwanderinnen der ersten Generation. Das heißt Personen, die selbst aus dem Ausland zugezogen sind, unabhängig von ihrer derzeitigen → Staatsangehörigkeit.
