Zuwanderung

Die Begriffe Zuwanderung und  Einwanderung werden in der öffentlichen Diskussion oft synonym verwendet. Eine eindeutige juristische Abgrenzung der Begriffe gibt es nicht.  Zuwanderung umfasst grundsätzlich alle Formen der grenzüberschreitenden Migration, d. h. beispielsweise auch temporäre Aufenthalte (ausgenommen Tourismus). Einwanderung bezeichnet hingegen eher eine dauerhafte Einreise und einen damit verbundenen dauerhaften legalen Aufenthalt in einem Land.

Der SVR hat sich bewusst dafür entschieden, in seinen Jahresgutachten von ‚Zuwanderern und Zuwanderinnen‘ und ‚Zuwanderung‘ und nicht von ‚Einwanderern und Einwanderinnen‘ und ‚Einwanderung‘ zu sprechen. Der Grund hierfür ist, dass das Begriffspaar ‚Zuwanderer und Zuwanderinnen‘ und ‚Zuwanderung‘ flexibler ist und daher besser als die Konkurrenzbegriffe ‚Einwanderer und Einwanderinnen‘ und ‚Einwanderung‘ die oftmals transnationalen Migrations- und Mobilitätsprozesse abbilden kann, die nicht immer mit einer endgültigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes von einem Staat in einen anderen Staat einhergehen. Mit dieser Begriffswahl wird nicht der Status Deutschlands als Einwanderungsland in Frage gestellt (entsprechend trägt auch das Jahresgutachten 2015 den Titel „Unter Einwanderungsländern: Deutschland im internationalen Vergleich“).

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