Zuwanderungsgesetz
Durch das 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz wurde neben dem Freizügigkeitsgesetz/EU das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geschaffen, das das zuvor geltende Ausländergesetz ersetzt und die → Zuwanderung nach Deutschland steuern und begrenzen soll. Vorausgegangen war die Einberufung der „Unabhängigen Kommission Zuwanderung“ (sog. Süssmuth Kommission), die Gesetzesvorschläge für eine Regelung zur Neuzuwanderung ausarbeiten sollte. Das daraufhin erlassene Zuwanderungsgesetz beinhaltet Vorschriften zur Einreise und zum Aufenthalt von → Ausländern und Ausländerinnen in das Bundesgebiet, zu möglichen Aufenthaltszwecken, zur Erwerbstätigkeit sowie zur Aufenthaltsbeendigung und zum → Asylverfahren. Es führte auch die → Integrationskurse ein.
