Pressestatement – Sachverständigenrat

SVR begrüßt Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßt die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geplante Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit. Positiv sieht er das zentrale Ziel der Bekämpfung von Armut, Hunger und Ungleichheiten und die damit verbundene klare Ausrichtung auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Diese Maßstäbe sollten auch für die Migrationspolitik gelten. Zugleich bedauert der SVR, dass auch Deutschland die Haushaltsmittel für die Internationale Zusammenarbeit gekürzt hat.

Berlin, 14. Januar 2026. Der SVR begrüßt, dass das BMZ weiterhin eine ambitionierte Entwicklungszusammenarbeit anstrebt, diese aber zugleich neu fokussieren will. Positiv ist vor allem, dass im ersten der vier vom BMZ formulierten Ziele die Bekämpfung von Armut, Hunger und Ungleichheiten mit dem Schutz von Rechtsstaatlichkeit und von zivilgesellschaftlichen Handlungsräumen verbunden wird. „Daran wird deutlich, dass eine menschenrechtlich fundierte Staats- und Rechtsordnung eine unverzichtbare Grundlage für jegliche Entwicklung und Kooperation darstellt“, sagt Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR. „Es wäre wünschenswert, diese klare Ausrichtung auch auf den Bereich der Migrationspolitik zu übertragen, vor allem dort, wo die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Durchgangsstaaten weiter ausgebaut werden soll. Es wäre widersprüchlich, in diesem Bereich weniger anspruchsvolle Maßstäbe anzulegen. Das gilt vor allem dort, wo der deutsche Staat etwa durch Rückführungen unmittelbar auf die Lebensbedingungen von Menschen einwirkt.“ Dies wäre auch im Sinne der vom SVR für nötig erachteten ressortübergreifenden Zusammenarbeit.

Die geplante regionale Fokussierung der Entwicklungspolitik ist ebenso wie ihre stärker partnerschaftliche Ausrichtung nach Überzeugung des SVR auch für den Bereich der Fachkräfteeinwanderung eine wichtige und förderliche Grundlage. Dass im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch eigene wirtschaftliche und Sicherheitsinteressen stärker transparent gemacht und verfolgt werden, bedeutet auch eine Anerkennung der Partner. „Wenn jetzt Menschen in ihr Herkunftsland zurückkehren, etwa nach Syrien, dann stärkt dies den Wissenstransfer und die Entwicklung vor Ort – und kann auch die kulturelle Verständigung fördern“, so Kluth. „Damit stehen wirtschaftliche und Sicherheitsinteressen im Bereich der Migrationssteuerung auch in Einklang mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit.“

Das Pressestatement steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.