Stellungnahme zum Referententwurf für ein Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Stellungnahme | August 2025
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen, aus Anlass einer Verbändeanhörung zum Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 mit einem Aufenthaltsrecht nach der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Bislang bekamen ukrainische Geflüchtete Bürgergeld.
Der SVR bewertet das Vorhaben aus zwei Perspektiven: aus rechtlicher Sicht und hinsichtlich der Zweckmäßigkeit.
