„Reformen, die wirken? Die Umsetzung von neuen Instrumenten im Bereich der Fachkräftezuwanderung und Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“
Fachgespräch zum SVR-Jahresgutachten 2025 am 22. Januar 2026 in Erfurt
Prof. Dr. Birgit Glorius, Mitglied des SVR, präsentierte am 22. Januar in Erfurt zentrale Befunde des aktuellen SVR-Jahresgutachtens zum Thema „Reformen, die wirken? Zur Umsetzung von aktuellen Migrations- und Integrationsgesetzen“. Auf dem regionalen Fachgespräch, zu dem der SVR eingeladen hatte, stellte Prof. Glorius die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens zum Thema Fachkräftezuwanderung und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vor. Sie wies eingangs auf das Spannungsfeld zwischen Rechtsetzung und Umsetzung hin. Gute Gesetzgebung denke die Umsetzung mit und beziehe die Praxis in Praxischecks ein; zudem dürfe das Personal in den ausführenden Behörden nicht überlastet werden. Schnelligkeit sei daher nicht alles.
Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert; ihre Umsetzung birgt aber Herausforderungen, etwa bei der Beurteilung des Kriteriums einer im Ausland erworbenen Berufserfahrung. Der SVR sehe hier eine stärkere Rolle von bewährten Arbeitgebern als einen möglichen Weg. Er empfiehlt außerdem mehr Markt bei der Beratung und eine Fokussierung staatlich finanzierter Beratung auf KMU und Arbeitnehmende. Zur Beschleunigung des Zuwanderungsprozesses bei Fachkräften könne eine Zentralisierung von Zuständigkeiten auf Bundesebene einen wichtigen Beitrag leisten.
Um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu beschleunigen, habe die Bundesregierung im Herbst 2023 den Job-Turbo auf den Weg gebracht. Kernelement des Programms ist die Förderung eines frühen Berufseinstiegs, auch in unqualifizierte Tätigkeiten, ohne aber die sprachliche Qualifizierung aufzugeben. Während intensivierte Beratungsaktivitäten für die Jobcenter ein verpflichtendes Element sind, liegt der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Ermessen der kommunalen Behörden, und werde daher unterschiedlich intensiv bei der Zielgruppe eingesetzt. Inwiefern sich die seit 2024 steigenden Erwerbsquoten bei der Zielgruppe unmittelbar auf das Bundesprogramm zurückführen lassen, könne empirisch noch nicht nachvollzogen werden.
Danach umriss Prof. Glorius noch kurz das Chancen-Aufenthaltsrecht, das es Geduldeten ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen ihren Aufenthalt zu regularisieren. Sie wies darauf hin, dass das Gesetz für die Betroffenen grundsätzlich attraktiv gestaltet sei und die als Brücke in einen nachhaltigen Aufenthalt konzipierte Option viel Nachfrage gefunden habe. Allerdings seien bis November 2025 erst etwa drei von zehn Personen in die Anschlussnormen übergegangen.
Die anschließende vertrauliche Diskussion mit den Teilnehmenden aus Politik, Kommunen, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft wurde von der SVR-Geschäftsführerin Dr. Cornelia Schu moderiert.
Der Fokus des Fachgesprächs wurde von einigen Beteiligten vor dem Hintergrund der demographischen Lage in Thüringen und der wichtigen Rolle begrüßt, die Zugewanderte für die prosperierende Wirtschaft spielen.
Beim Thema Fachkräftezuwanderung wurde unter anderem über die Beurteilung von Berufserfahrung diskutiert: Das seit 2025 geltende Berufsbildungsvalidierungsgesetz könne hier genutzt werden; Personen, die nicht über einen formalen Berufsabschluss verfügen, können auf Antrag bei einer zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer) ihre Kompetenzen bewerten und den Umfang ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs feststellen lassen. Dass kleine Unternehmen solche Validierungen leisten können, wurde eher skeptisch beurteilt. Die im Koalitionsvertrag verankerte Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung, für die seit November 2025 Eckpunkte vorliegen, wurde als Möglichkeit begrüßt, die Gewinnung von Fachkräften für die Unternehmen zu erleichtern, wenn diese neue Struktur auf Bundesebene gut mit den Strukturen auf Länderebene verzahnt wird. Prof. Glorius begrüßte, dass politisch inzwischen dem Thema „Bleiben“ und guten Bleibebedingungen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werde. Hierzu gebe es inzwischen auch einiges an Forschung. Bekannt sei, dass neben der Teilhabe am Arbeitsmarkt auch eine gelingende soziale Teilhabe der gesamten Familie eine wichtige Rolle spiele, während sich Diskriminierungserfahrungen negativ auswirkten. Regionale Verbünde von zentralen Akteuren könnten gemeinsam gute Voraussetzungen für eine Verwurzelung schaffen. Hingewiesen wurde auch auf Risiken, die mit den neuen Zuwanderungsoptionen verbunden sein können, etwa wenn es zu ausbeuterischen Praktiken durch Firmen kommt, die Auszubildende oder Mitarbeitende aus dem Ausland rekrutieren.
Den Job-Turbo für v.a. ukrainische Geflüchtete beurteilten die Anwesenden mehrheitlich als grundsätzlich guten Ansatz. Der erhebliche Ressourceneinsatz in den Jobcentern habe sich durchaus bewährt, auch wenn wissenschaftlich noch nicht klar erwiesen ist, ob die inzwischen höheren Beschäftigungsquoten bei der Zielgruppe wesentlich auf den Job-Turbo zurückzuführen sind oder ob nicht auch eine längere Aufenthaltsdauer oder eine größere Bleibeorientierung eine Rolle spielen. Insofern sei es bedauerlich, dass für seit dem 01.04.2025 aus der Ukraine Geflüchtete ein Übergang in das Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen ist und damit keine Betreuung mehr über die Jobcenter.
Konsens bestand, dass Infrastrukturen wie etwa Integrationskurse eine zentrale Rolle für die erzielten Integrationserfolge spielen. Hier sei zu befürchten, dass die vorgenommen und absehbaren Kürzungen etwa auf Bundesebene sich perspektivisch nachteilig auswirken.
Der rege Zulauf zu dem Fachgespräch und der intensive Austausch haben einmal mehr gezeigt, dass die sachliche und anwendungsnahe Expertise der Jahresgutachten von vielen Handlungsträgern vor Ort als wichtige Unterstützung wahrgenommen wird, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich Migration und Integration zu bewältigen. Regionale Besonderheiten in der Art und Weise, wie Migration und Integration gestaltet werden, können in dem Gesprächsformat aufgegriffen und vertieft werden.






