Veranstaltungen – Sachverständigenrat

Reformen, die wirken? Die Umsetzung von neuen Instrumenten der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Virtuelles Fachgespräch zum SVR-Jahresgutachten 2025 am 26. November 2025

Am 26. November 2025 stellte Prof. Dr. Birgit Glorius, stellvertretende Vorsitzende des SVR, die wichtigsten Erkenntnisse des aktuellen SVR-Jahresgutachtens zum Thema „Reformen, die wirken? Zur Umsetzung von aktuellen Migrations- und Integrationsgesetzen“ im Rahmen eines virtuellen Fachgesprächs mit Fachleuten aus dem Norden vor.

In ihrem Vortrag stellte Prof. Dr. Glorius die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens zum Thema Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vor. Sie wies eingangs auf das Spannungsfeld zwischen Rechtsetzung und Umsetzung hin. Zwar habe die Politik im Bereich Migration und Integration außerordentlich viele Veränderungen auf den Weg gebracht. Zugleich hinke die Umsetzung von Gesetzen durch die Verwaltungen in Bund und Ländern noch hinterher. Gute Gesetzgebung denke die Umsetzung mit und beziehe die Praxis in Praxischecks ein; zudem dürfe das Personal in den ausführenden Behörden nicht überlastet werden. Schnelligkeit sei daher nicht alles.

Um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu beschleunigen, habe die Bundesregierung im Herbst 2023 den Job-Turbo auf den Weg gebracht. Kernelement des Programms ist die Förderung eines frühen Berufseinstiegs, auch in unqualifizierte Tätigkeiten, ohne aber die sprachliche Qualifizierung aufzugeben. Während intensivierte Beratungsaktivitäten für die Jobcenter ein verpflichtendes Element sind, liegt der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Ermessen der kommunalen Behörden, und werde daher unterschiedlich intensiv bei der Zielgruppe eingesetzt. Inwiefern sich die seit 2024 steigenden Erwerbsquoten bei der Zielgruppe unmittelbar auf das Bundesprogramm zurückführen lassen, könne empirisch noch nicht nachvollzogen werden.

Danach umriss Prof. Dr. Glorius noch kurz das Chancen-Aufenthaltsrecht, das es Geduldeten ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen ihren Aufenthalt zu regularisieren. Sie wies darauf hin, dass das Gesetz für die Betroffenen grundsätzlich attraktiv gestaltet sei und die als Brücke in einen nachhaltigen Aufenthalt konzipierte Option viel Nachfrage gefunden habe. Allerdings seien bislang noch wenige Betroffene in die Anschlussnormen übergegangen.  

Die anschließende vertrauliche Diskussion mit den Teilnehmenden aus Politik, Kommunen, Verbänden und Zivilgesellschaft wurde von der SVR-Geschäftsführerin Dr. Cornelia Schu moderiert.

In der Diskussion erörterten die Anwesenden ausführlich die Frage der Auswirkungen des Job-Turbos. Dass die Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern seither höher ist, sei klar, weniger eindeutig aber die Frage, ob dies ursächlich auf die Maßnahmen des Job-Turbo zurückgeführt werden kann oder einfach ein Effekt eines längeren Aufenthalts in Deutschland ist. Hierzu bedarf es weiterer Daten und einer Evaluation. Für die Beurteilung zentral – hier waren sich alle Teilnehmenden einig – ist dabei auch, inwiefern es gelingt, Personen dauerhaft in gute Arbeit zu bringen, die qualifikationsadäquat ist. Hierfür werden nach einer ersten Einmündung in den Arbeitsmarkt auch Weiterqualifizierungsmaßnahmen entscheidend sein. Diskutiert wurde auch, ob sich das von der neuen Bundesregierung vorgesehene Rückgängig-Machen des sog. Rechtskreiswechsels für solche Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, auf deren Arbeitsmarktintegration negativ auswirken wird. Angemerkt wurde, dass in Deutschland eine qualifikationsadäquate Beschäftigung in vielen Berufen gute Deutschkenntnisse voraussetzt. Es sei daher zentral, dass weiterhin hinreichend viele und erreichbare Sprachkursangebote vorgehalten werden; es sei aber bisweilen gerade im Bereich berufsfeldspezifischer Angebote im ländlichen Raum herausfordernd, hinreichend große Gruppen zusammenzubringen.

Prof. Glorius fasste als Fazit zusammen, dass für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ein grundsätzliches Festhalten am Ansatz der Sprachqualifizierung in Deutschland ebenso sinnvoll ist wie eine Einmündung in Tätigkeitsfelder, die im Expertisefeld der Geflüchteten liegen, so dass eine berufsbegleitende Weiterqualifizierung erleichtert wird.

 

Präsentation FG Nord – Prof. Dr. Birgit Glorius

Diskussion im Plenum

Fotos: SVR gGmbH

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