Asylverfahren

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Stellt eine Person dort einen Asylantrag, gilt sie als → Asylbewerber bzw. Asylbewerberin und wird persönlich angehört. Nach Ermittlung aller relevanten Erkenntnisse wird entschieden, ob dem Asylbewerber bzw. der Asylbewerberin Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren ist, ob ein nationales Abschiebeverbot vorliegt oder ob der Asylantrag abzulehnen ist.

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