Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft
Jahresgutachten 2026
Wohnen gehört seit Jahren zu den zentralen gesellschaftspolitischen Themen. In Deutschland trifft in vielen Städten eine wachsende Nachfrage auf ein stagnierendes Angebot. Menschen, die neu auf den Wohnungsmarkt kommen, weil sie nach Deutschland zuwandern oder umziehen wollen, haben es schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das gilt besonders für einkommensschwache Personen und Familien; dazu zählen überdurchschnittlich oft Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
In seinem 17. Jahresgutachten untersucht der SVR den Zusammenhang von Wohnen und Migration. Es zeigt Unterschiede in den Wohnmustern von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und analysiert die strukturellen Hintergründe und Ursachen. Darüber hinaus untersucht das Jahresgutachten das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen in einem Wohnquartier und zeigt, wie sich die Wohnsituation auf Integration und Teilhabe auswirkt, insbesondere auf den Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung. Für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen insbesondere mit Zuwanderungshintergrund wird die Bedeutung der Infrastruktur vor Ort beleuchtet – also das Angebot an Kita- und Schulplätzen, aber auch an Freizeitmöglichkeiten, Gesundheitsdiensten und ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr. Aus den Befunden abgeleitet bietet das Jahresgutachten konkrete Handlungsempfehlungen für die Integrations-, Migrations- und Wohnungspolitik.
Jahresgutachten 2026. Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft.
Statement der Vorsitzenden zum SVR-Jahresgutachten
Wo Zugewanderte und ihre Nachkommen leben, ist in Deutschland ungleich verteilt

In Deutschland ist ungleich verteilt, wo Zugewanderte und ihre Nachkommen leben: Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist in den Stadtstaaten und den süd- und westdeutschen Flächenländern am höchsten und in den ostdeutschen Flächenländern am niedrigsten. Unterschiede der regionalen Verteilung hängen auch mit dem Migrationsmotiv, dem Zeitpunkt der Einreise und mit rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.
Menschen mit Migrationshintergrund leben zudem häufiger zur Miete und seltener in einer Eigentumswohnung als Menschen ohne Migrationshintergrund, auch wenn sich in der zweiten Generation und bei längerer Aufenthaltsdauer die Anteile denen der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund angleichen.
Das Wohnquartier als Ort der Teilhabe und des sozialen Austauschs

Das Quartier ist Wohnort und Ort des sozialen Austauschs. Hier erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner Zugang zu sozialer Infrastruktur, und hier ergeben sich Kontakte und Interaktion zwischen verschiedenen Gruppen. Die Nachbarschaft ist dabei nur einer von vielen Faktoren, die die Integration und Teilhabe von Zugewanderten und das soziale Miteinander in der Einwanderungsgesellschaft beeinflussen (siehe Abbildung oben).
Zuwanderung verändert den Sozialraum: Die Nachbarschaft wird bezogen auf die Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner diverser; in manchen Stadtvierteln leben überdurchschnittlich viele (neu) Zugewanderte. Diese Quartiere sind nicht – wie oft angenommen – per se integrationshemmend. Ankunftsquartiere können vor allem neu zugewanderten Menschen auch Ressourcen bieten, die das Ankommen erleichtern. Zuwanderungsgeprägte Quartiere schaffen aber auch nicht automatisch Integrationschancen.
Problematisch kann es sein, wenn sich Zuwanderung und Armut verschränken. Das beeinträchtigt nicht nur die Teilhabechancen der betroffenen Personen, sondern kann auch das soziale Zusammenleben erschweren und im ungünstigsten Fall eine Abwärtsspirale in Gang setzen. Solche Quartiere können und müssen aktiv gestaltet werden und gehören in den Fokus der Sozial- und Integrations- wie der Stadtentwicklungspolitik.

Soziale Segregation wächst: Arm und Reich leben unter sich
Ist die Bevölkerung innerhalb von Städten nach bestimmten sozialen Merkmalen ungleich verteilt, spricht man von Segregation. Die ethnische Segregation, also die räumliche Konzentration von Zugewanderten und ihren Nachkommen, ist in Deutschland im internationalen Vergleich geringer ausgeprägt und nimmt tendenziell ab. Es gibt in Deutschland daher kaum Stadtviertel, in denen sich Bewohnerinnen und Bewohner einer Nationalität konzentrieren. Typisch für Großstädte sind eher Nachbarschaften, in denen viele Zugewanderte aus unterschiedlichen Herkunftsländern leben.
Was jedoch zugenommen hat, ist die soziale Segregation, also die räumliche Konzentration von Personen bestimmter Einkommensschichten. Das heißt: Arm und Reich leben tendenziell jeweils unter sich. Das hängt auch mit einer verstärkten Zuwanderung in ärmere Stadtteile oder Kommunen zusammen, da Neuzugewanderte im Durchschnitt vor allem kurz nach ihrer Ankunft ökonomisch schlechter gestellt sind.

Wohnraummangel als Hindernis für Fachkräfte aus dem Ausland

Wohnraumknappheit kann auch die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland erschweren, die Deutschland aus demografischen Gründen benötigt. So nennen internationale Fachkräfte selbst die Unterstützung bei der Wohnungssuche inzwischen als vordringlichen Bedarf. Jede zweite Fachkraft berichtet zudem von Diskriminierung bei der Wohnungssuche.
Damit ist auch für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland anwerben und halten wollen, lokal verfügbarer, bezahlbarer und attraktiver Wohnraum zunehmend ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Zugleich kann die Zuwanderung von Fachkräften dazu beitragen, dass die Preise steigen und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum knapper wird. Hier sind auch die Arbeitgeber gefragt. Sie könnten mit Wohnungsbauunternehmen kooperieren oder sich an genossenschaftlichen Wohnprojekten beteiligten, um gemeinsam zusätzlichen Wohnraum für Beschäftigte zu schaffen.
Unterbringung von Geflüchteten ist gesetzlich geregelt

Die Wohnsituation Geflüchteter unterscheidet sich von der anderer Zuwanderungsgruppen:
Bei ihnen ist gesetzlich reguliert, wo und wie sie während des Asylverfahrens untergebracht werden. Sie können also zunächst nicht selbst entscheiden, wo und wie sie wohnen. Grundsätzlich sind verschiedene Stufen der Unterbringung vorgesehen: Greift keine Ausnahme, dürfen sie auch nach der Anerkennung ihren Wohnort zunächst nicht frei wählen.
- Asylsuchende werden nach dem Königsteiner Schlüssel – also auf der Basis des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl – auf die Bundesländer verteilt und dort in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung der Länder untergebracht. Anschließend werden sie den Kommunen zugewiesen, die dann für die Unterbringung zuständig sind. Auch diese landesinterne Verteilung erfolgt in der Regel nach Quoten.
- In den Kommunen sollen Geflüchtete in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
- Auch nach der Anerkennung als Schutzberechtigte können sie ihren Wohnort nicht frei wählen, sondern sind durch die Wohnsitzregelung bis zu drei Jahre an ein Bundesland (bzw. teilweise an einen Landkreis oder eine Gemeinde) gebunden.
Kernbotschaften
▶️1. Gut für Insider, schlecht für Outsider: Der Wohnungsmarkt erschwert Mobilität, auch bei Zugewanderten
Deutschland ist ein Mieterland: Über die Hälfte aller Menschen leben in Mietwohnungen. Diesem Umstand trägt das soziale Mietrecht mit einem starken Kündigungsschutz Rechnung. Dadurch sind jedoch Menschen mit einem laufenden Mietvertrag (also ‚Insider‘) auf dem Wohnungsmarkt im Vorteil: Sie sind weniger von Mietsteigerungen betroffen und sind vor einer Wohnuungskündigung gut geschützt. Die Kehrseite dieses Schutzes besteht darin, dass er all jenen den Zugang erschwert, die neu auf den Wohnungsmarkt kommen (also ‚Outsider‘) – weil sie nach Deutschland zuwandern oder innerhalb Deutschlands umziehen wollen. Familien und einkommensschwache Personen haben es häufig besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden – und dazu zählen überdurchschnittlich oft Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Zugangshürden bestehen auch auf dem Wohneigentumsmarkt. Dazu gehören neben den stark gestiegenen Immobilienpreisen u. a. hohe Erwerbsnebenkosten, etwa die Grunderwerbssteuer, und strenge formale Anforderungen wie beispielsweise die notarielle Beurkundung eines Kaufs. Bei wenig Vermögen oder einem geringen Einkommen ist zudem der Zugang zu Krediten eingeschränkt; damit wird der Erwerb von Wohneigentum für viele Menschen unerreichbar. Das betrifft Menschen mit Migrationsgeschichte besonders häufig. Entsprechend leben sie – und insbesondere die erste Generation – seltener in Eigentum als Personen ohne Migrationsgeschichte. Der beschriebene Inside-outside-Mechanismus hat im Zusammenspiel mit dem – gemessen am Bedarf – zu geringen Wohnungsangebot und weiteren strukturellen Hürden zur Folge, dass Migranten und Migrantinnen am Wohnungsmarkt faktisch benachteiligt sind. Die eigentlich herkunftsneutralen rechtlichen Regeln des Wohnungsmarkts, die für alle gelten, wirken strukturell selektiv, indem sie Personen, die von außen kommen und eine Wohnung suchen oder wechseln wollen, den Zugang erschweren.
Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen s. Kap. A.1 und A.3.
▶️2. Unterschiedliche Wohnmuster: Sozioökonomische Situation ist wichtiger als Herkunft
Vergleicht man die Wohnsituation der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte mit der der übrigen Bevölkerung, fallen einige Unterschiede ins Auge: Zugewanderte haben im Durchschnitt weniger Wohnfläche pro Person zur Verfügung und leben häufiger in überbelegten Wohnungen. Sie leben seltener in Eigentum (vgl. Kernbotschaft 1). Zugleich müssen sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden. Außerdem sind Ausländerinnen und Ausländer gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung überproportional von Wohnungslosigkeit betroffen. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leben in Deutschland häufig in Städten, wo der Wohnungsmarkt oft sehr angespannt ist. Daher spielen urbane Räume als Ankunfts- und Lebensorte für sie eine besondere Rolle. Ursachen für die genannten Unterschiede sind vor allem sozioökonomische Faktoren wie Einkommen, Bil-dung und berufliche Stellung. Diese Faktoren sind besonders bei Neuzugewanderten im Durchschnitt schlechter ausgeprägt als bei der übrigen Bevölkerung. Sie wirken zusammen mit individuellen Präferenzen, familiären Strukturen und stadtpolitischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus spielen auch migrationsspezifische Aspekte eine Rolle, etwa der Aufenthaltsstatus, die Aufenthaltsdauer, begrenzte Sprachkenntnisse oder fehlen-de Netzwerke. Zugewanderte und ihre Nachkommen sowie Menschen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, werden zudem bei der Wohnungssuche häufig diskriminiert – auch rassistisch, wie Studien gezeigt haben. Anonymisierte Bewerbungsverfahren könnten zumindest in der ersten Auswahlphase einer Benachteiligung vorbeugen. (Lokale) Antidiskriminierungsstellen können zu einer konsequenten Durchsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beitragen, indem sie Betroffene über ihre Handlungsoptionen informieren und Diskriminierung verfolgen.
Für weitere Informationen s. Kap. A.2 und A.3.
▶️3. Ethnische Segregation ist in Deutschland gering, soziale Segregation steigt
Betrachtet man die räumliche Verteilung innerhalb von Städten, zeigt sich: Ethnische Segregation, also die räumliche Konzentration von Zugewanderten und ihren Nachkommen, ist in Deutschland im internationalen Ver-gleich gering ausgeprägt und in den letzten Jahrzehnten tendenziell zurückgegangen. Entsprechend werden auch Nachbarschaften, die bislang weniger durch Migration geprägt waren, zunehmend diverser. Gestiegen ist hin-gegen die soziale Segregation, also die räumliche Konzentration einkommensschwacher Personen: Arm und Reich leben tendenziell jeweils unter sich. Dass die ungleiche Armutsverteilung zugenommen hat, hängt auch mit der verstärkten Zuwanderung in ärmere Stadtteile oder Kommunen zusammen. Dies ist auch eine Folge von steigenden Preisen bei Neuvermietungen. Diese treffen ökonomisch benachteiligte Haushalte besonders stark – unter denen sich wiederum überproportional häufig Personen mit Migrationshinter-grund befinden, auch in der zweiten Generation. Neuzugewanderte sind vor allem kurz nach ihrer Ankunft im Durchschnitt ökonomisch schlechter gestellt. So ziehen sie eher in Gebiete mit hohem Leerstand, wo die Mieten entsprechend niedriger sind und die Armutsquoten ohnehin schon hoch waren. Für sie wie für einkommensschwache Haushalte allgemein können günstige Bestandsmieten in einem wirtschaftlich schwachen Umfeld eine unerwünschte Bindewirkung haben, indem sie ihre räumliche und damit arbeitsbezogene Aufwärts-mobilität einschränken: Die Menschen bleiben in ihren günstigen Wohnungen, obwohl sie andernorts leichter Arbeit finden könnten, weil die hohen Mieten sie davon abschrecken, in eine Stadt oder Region mit guten Beschäftigungschancen umzuziehen. Grundsätzlich können von Zuwanderung geprägte Quartiere ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gute Bedingungen für das Ankommen und soziale Teilhabe bieten. Eine Konzentration von Zuwanderung und Armut beeinträchtigt dagegen nicht nur die Teilhabechancen der betroffenen Personen. Sie kann auch das soziale Zusammenleben in den Quartieren erschweren und im ungünstigsten Fall eine Abwärtsspirale in Gang setzen (vgl. Kernbotschaft 4). Die Kommunen können sozialer Segregation entgegenwirken. Eine wichtige Rolle spielen hier der soziale Wohnungsbau und eine kluge Stadtentwicklungspolitik. Das Beispiel der Stadt Wien zeigt, dass auch gemein-wohlorientierter staatlicher Wohnungsbau Segregation vorbeugen kann. Die neue Wohngemeinnützigkeit, die in Deutschland seit Januar 2025 gilt, schafft hierfür eine Voraussetzung: Träger wie Vereine, Stiftungen oder kommunale Wohnungsunternehmen, die dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen, werden damit steuerlich entlastet.
Für weitere Informationen s. Kap. A.2, A.3, B.1 und B.3.
▶️4. Quartiere, in denen sich Zuwanderung und Armut verschränken, in den Fokus rücken
Das Quartier ist Wohnort und Ort des sozialen Austauschs. Hier erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner Zugang zu sozialer Infrastruktur, und hier ergeben sich Kontakte und Interaktion zwischen verschiedenen Gruppen. Die Nachbarschaft ist dabei nur einer von vielen Faktoren, die die Integration und Teilhabe von Zugewanderten und das soziale Miteinander in der Einwanderungsgesellschaft beeinflussen. Wie sich das lokale Umfeld konkret auswirkt, hängt davon ab, wie es beschaffen ist und sich zusammensetzt, und auch von den individuellen Lebenslagen und Vorlieben derer, die dort wohnen. Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen wie etwa der Zugang zu Sprachkursen, Bildung, Arbeitsmarkt und öffentlichem Nahverkehr spielen ebenfalls eine Rolle für Integration und Teilhabe. Für von Armut betroffene Personen und Familien ist das Wohnquartier deutlich wichtiger als für jene mit multiplen sozialräumlichen Beziehungen und Mobilitätsressourcen. Daher sollten Sozial- und Integrationspolitik ihren Fokus vor allem auf Quartiere richten, in denen Zuwanderung und Armut sich verschränken. Staatliche Interventionen sollten hier vorrangig sozioökonomische Benachteiligung abbauen. Von zentraler Bedeutung sind eine funktionierende Verwaltung und Daseinsvorsorge im Quartier mit einer entsprechenden sozialen Infrastruktur. Dazu gehört der Zugang zu gut ausgestatteten Kitas, Schulen, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen sowie sozialen Diensten. Sinnvoll ist auch ein Quartiersmanagement, das staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure vernetzt, Angebote koordiniert, Begegnungsmöglichkeiten schafft und die Bewohnerschaft mobilisiert. Wohnungsunternehmen, Bildungseinrichtungen und lokale Vereine, darunter auch Migrantenorganisationen, leisten einen wichtigen Beitrag zum nachbarschaftlichen Zusammenleben und sollten in die Quartiersarbeit einbezogen werden.
Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen s. Kap. B.1.
▶️5. Bei der Verteilung von Geflüchteten Integrationsaspekte berücksichtigen
Bei Geflüchteten unterscheidet sich die Wohnsituation zunächst von der anderer Zuwanderungsgruppen. So werden Asylsuchende nach dem Königsteiner Schlüssel – also auf der Basis des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl – auf die Bundesländer verteilt und dort in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Anschließend werden sie den Kommunen zugewiesen, die dann für die Unterbringung zuständig sind. Auch diese landesinterne Verteilung erfolgt in der Regel nach Quoten. Soziale Faktoren und die spezifischen Gegebenheiten in den Kommunen – wie beispielsweise die Arbeitsmarktlage, medizinische Angebote, Sprachkurse, Bildungsmöglichkeiten und Infrastruktur – werden dabei nicht systematisch berücksichtigt. Der SVR appelliert an die Länder, den aktuellen Verteilschlüssel zu überdenken, Geflüchtete passgenauer zu verteilen und dabei auch integrationsrelevante Aspekte einzubeziehen. Schutzsuchende sollten Orten zugewiesen werden, an denen die lokalen Bedingungen möglichst gut ihren individuellen Fähigkeiten und Bedarfen entsprechen. Eine solche möglichst passgenaue Verteilung soll nicht nur die Chancen der Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, sondern auch die Vorausset-zungen dafür schaffen, dass sie im Falle einer Anerkennung langfristig an dem ihnen zugewiesenen Ort bleiben können und wollen. Dadurch können die Investitionen in Integration nachhaltig sein, und das wiederum erhöht den Anreiz, gute Strukturen dauerhaft vorzuhalten. Ein entsprechender Matching-Ansatz wird im Rahmen eines Pilotprojekts bereits in vier Bundesländern getestet. Hier werden die Asylsuchenden mithilfe eines algorithmen-gestützten Verfahrens auf die Kommunen verteilt. Wurde Asylsuchenden ein Schutzstatus zugesprochen, können sie zwar rechtlich gesehen eine eigene Wohnung suchen. In der Praxis gelingt das jedoch vielen nicht, denn für sie bestehen auf dem Wohnungsmarkt vielfältige Hürden (s. Kernbotschaft 1 und 2). In der Folge verbleiben viele im kommunalen Unterbringungssystem. Bei anerkannten Schutzsuchenden ist die Mobilität zu-dem durch Wohnsitzregelungen eingeschränkt: Sofern keine Ausnahme greift, sind sie bis zu drei Jahre an ein Bundesland, zum Teil auch einen bestimmten Ort oder Landkreis gebunden (positive Wohnsitzregelung). Die Forschung beurteilt das überwiegend als nachteilig und integrationshemmend, denn es erschwert besonders in strukturschwachen Regionen die Suche nach einem passenden Arbeitsplatz oder einem hochwertigen Qualifizierungsangebot. Der SVR spricht sich deshalb dafür aus, nur noch negative Wohnsitzregelungen zu erlassen – also den Zuzug von Geflüchteten in bestimmte Orte einzuschränken –, wenn dadurch Kommunen, deren Integrationsinfra-struktur ausgelastet ist, gezielt entlastet werden können. Falls die positive Wohnsitzregelung unverändert bestehen bleibt, sollten Geflüchtete zumindest dann schnellstmöglich umziehen dürfen, wenn sie woanders einen Arbeitsplatz finden. Hier gilt es, praktische Hürden zu beseitigen. Eine Lösung könnte beispielsweise sein, dass auch Arbeitgebende den Umzug einer potenziellen Arbeitskraft beantragen dürfen, wenn die Wohnsitzregelung dies sonst verhindert.
Zu Mindeststandards und Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften vgl. auch Kap. A.4.3.2. Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen s. Kap. A.4 und B.3.2.
▶️6. Benachteiligte Wohnlagen stärken für bessere Startchancen auch von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Herausforderungen und Hürden beim Zugang zu Bildung und Teilhabe sind nur in Teilen auf Migration und Flucht zurückzuführen. Entscheidender ist meist die sozioökonomische Situation der Familien, denn sie bestimmt, wie Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland aufwachsen (s. Kernbotschaft 2). Sie beeinflusst auch die Wahl des Wohnorts oder -viertels (s. Kern-botschaft 3). Dadurch kann sich bei Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte die Benachteiligung verschärfen: Wo eine Familie wohnt, hat schließlich Einfluss darauf, welches Angebot an frühkindlicher Betreuung ihr zur Verfügung steht und wie hoch die Gebühren für die Kita sind, welche Schule ihr schulpflichtiges Kind besucht, ob die Kinderärztin mit dem ÖPNV erreicht werden kann oder wie willkommen sich Jugendliche im Sportverein fühlen. Der Wohnort oder das Wohnquartier hat auch Auswirkungen auf die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen (mit und ohne Migrationshintergrund). Aus Sicht des SVR hat es Priorität, die Startchancen der (oft zugewanderten) Kinder und Jugendlichen zu verbessern, die aus sozioökonomisch benachteiligten Familien stammen und in durch Armut geprägten Quartieren oder Stadtteilen leben. Er begrüßt daher Maßnahmen von Kommunen, die Schulen und Kitas in herausfordern-den, sozioökonomisch benachteiligten Lagen besonders fördern. Entsprechende Beispiele guter Praxis gibt es bereits, etwa im Rahmen des „Startchancen“-Programms und in Programmen zur Sprachförderung in Kitas. Da-bei sollten für die Verteilung von Mitteln verstärkt Sozialindizes genutzt werden. Darüber hinaus haben sich inzwischen viele Kommunen auf den Weg gemacht, die in einem Sozialraum bestehenden Angebote – auch ressortübergreifend – miteinander zu vernetzen und strategisch aufeinander abzustimmen, beispielsweise durch Bildungsnetzwerke und Präventionsketten. Niedrigschwellig arbeitende Einrichtungen wie Familienzentren an Grundschulen können Familien den Weg zu den Angeboten des Regelsystems ebnen. Sie beraten und unterstützen Familien beispielsweise durch Elternkurse, Hausaufgabenhilfe und Ferienangebote und fördern so den Austausch sowie Integration und Teilhabe. Eine Herausforderung bleibt meist, in solche Netzwerke auch Akteure und Akteurinnen aus dem Gesundheitsbereich einzubinden. Das ist für einen ganzheitlichen Präventionsansatz unverzichtbar. Bei Kindern mit Fluchtgeschichte ist es wichtig, dass sie spätestens zwei Monate nach Stellen des Asylantrags Zugang zum schulischen Regelsystem erhalten – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie wohnen. Je früher sie eine Regelklasse besuchen können, desto besser kann die Integration gelingen.
Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen s. Kap. B.2.
▶️7. Wohnungsmangel erschwert es, ausländische Fachkräfte zu gewinnen: Unternehmen und Staat sind gefragt
Ein angespannter Wohnungsmarkt und fehlender Wohnraum erschweren inzwischen auch das Anwerben und den Verbleib internationaler Fachkräfte mit gutem Einkommen. In Befragungen nennen internationale Fachkräfte Unterstützung bei der Wohnungssuche als vordringlichen Bedarf und Diskriminierung bei der Wohnungssuche als einen wichtigen Grund dafür, dass sie Deutschland wieder verlassen wollen. Zugleich kann die Zuwanderung von Fachkräften auch dazu beitragen, dass die Preise auf dem Wohnungsmarkt steigen und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum knapper wird. Unternehmen haben sich in ihren Fachkräftestrategien bislang kaum damit befasst, wo und wie ihre Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter Wohnraum finden können. Dabei sind sie es, die von den gesetzlichen Erleichterungen der Fachkräftezuwanderung profitieren. Jetzt ist nicht nur der Staat gefragt, den zugezogenen Fachkräften den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern, sondern es ist folgerichtig, wenn auch Arbeitgebende sich hier engagieren. Einige Unternehmen unterstützen zugewanderte Fachkräfte bereits bei der Wohnungssuche oder bieten ihnen in unterschiedlicher Form unternehmenseigenen Wohnraum an. Besonders für kleine und mittlere Betriebe ist es jedoch finanziell und organisatorisch schwierig, selbst Wohnraum bereitzustellen. Hier könnten Unter-nehmen mit Wohnungsbauunternehmen kooperieren oder sich an genossenschaftlichen Wohnprojekten beteiligen, um gemeinsam zusätzlichen Wohnraum für Beschäftigte zu schaffen. Auch Wirtschafts- und Berufskammern sowie Verbände können dazu einen wichtigen Beitrag leisten, um neu zugewanderten Fachkräften das Ankommen zu erleichtern und die Wohnsituation zu entspannen. Dies sollte sozialverträglich geschehen, damit durch solche Aktivitäten keine Verdrängungseffekte entstehen. Auf politischer Ebene waren die Anstrengungen, durch Wohnungsneubau oder Verdichtung das Angebot zu verbessern und so den Wohnraummangel zu mindern, bislang nicht sehr erfolgreich – trotz wiederholter Versprechungen eines schnellen Wandels. Einschlägige Sachverständigengremien wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben dazu Vorschläge gemacht, die erwogen wer-den sollten.
Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen s. Kap. B.3.3.
Publikationen
Jahresgutachten 2026: Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft
Die sieben Kernbotschaften zum Jahresgutachten 2026
Die Empfehlungen des Jahresgutachtens 2026
Presseinformation zum Jahresgutachten 2026
Das Factsheet zum Jahresgutachten 2026
Expertise von Prof. Dr. Sören Petermann und Dr. Till Stefes
Expertise von Prof. Dr. Michael Voigtländer und Dr. Pekka Sagner
Expertise von Dr. Jonas Wiedner
